Der ehemalige ORF-Direktor Roland Weißmann hat in seinem Rechtsstreit gegen die Wiener Wochenzeitung "Falter" über die Veröffentlichung von Chat-Auszügen eine weitere Rechtsniederlage erlitten. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien können alle Passagen veröffentlicht bleiben. Im Mai hatte das Handelsgericht zunächst die Verbreitung bestimmter Chat-Auszüge in drei von 18 Punkten durch eine einstweilige Verfügung eingeschränkt. Der Streit begann mit Vorwürfen eines ORF-Mitarbeiters, der Weißmann des Fehlverhaltens beschuldigte. Nachdem er mit diesen Ansprüchen konfrontiert worden war, trat Weißmann als ORF-Chef zurück und wurde anschließend entlassen. Er bestritt jegliches Fehlverhalten und bezeichnete ihre Beziehung als einvernehmlich und gegenseitig. "Falter" veröffentlichte zahlreiche Chats zur Information der Öffentlichkeit über Weißmanns Kommunikationsstil. Sie argumentierten, dass Weißmann selbst eine Person von öffentlichem Interesse sei und er die Beziehung mit der anderen Partei anspreche, indem er die Veröffentlichung bestimmter Chat-Auszüge in drei von 18 Punkten beschränkte.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel bietet eine ausgewogene Darstellung des Gerichtsverfahrens und konzentriert sich auf die Argumente beider Seiten: Weißmanns Anspruch auf Privatsphäre und die Rechtfertigung der "Falter" für die Veröffentlichung der Chats.



