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Weißmann scheitert mit Rekurs: „Falter“ darf alle Chats veröffentlichen
Austria🏛️ PolitikMittevor 7 Std.

Weißmann scheitert mit Rekurs: „Falter“ darf alle Chats veröffentlichen

Der ehemalige ORF-Direktor Roland Weißmann hat in seinem Rechtsstreit gegen die Wiener Wochenzeitung "Falter" über die Veröffentlichung von Chat-Auszügen eine weitere Rechtsniederlage erlitten. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien können alle Passagen veröffentlicht bleiben. Im Mai hatte das Handelsgericht zunächst die Verbreitung bestimmter Chat-Auszüge in drei von 18 Punkten durch eine einstweilige Verfügung eingeschränkt. Der Streit begann mit Vorwürfen eines ORF-Mitarbeiters, der Weißmann des Fehlverhaltens beschuldigte. Nachdem er mit diesen Ansprüchen konfrontiert worden war, trat Weißmann als ORF-Chef zurück und wurde anschließend entlassen. Er bestritt jegliches Fehlverhalten und bezeichnete ihre Beziehung als einvernehmlich und gegenseitig. "Falter" veröffentlichte zahlreiche Chats zur Information der Öffentlichkeit über Weißmanns Kommunikationsstil. Sie argumentierten, dass Weißmann selbst eine Person von öffentlichem Interesse sei und er die Beziehung mit der anderen Partei anspreche, indem er die Veröffentlichung bestimmter Chat-Auszüge in drei von 18 Punkten beschränkte.

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2 Berichte

Kurier logoKurierParteinahMittevor 7 Std.
Weißmann scheitert mit Rekurs: „Falter“ darf alle Chats veröffentlichen

Der ehemalige ORF-Direktor Roland Weißmann hat in seinem Rechtsstreit gegen die Wiener Wochenzeitung "Falter" über die Veröffentlichung von Chat-Auszügen eine weitere Rechtsniederlage erlitten. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien können alle Passagen veröffentlicht bleiben. Im Mai hatte das Handelsgericht zunächst die Verbreitung bestimmter Chat-Auszüge in drei von 18 Punkten durch eine einstweilige Verfügung eingeschränkt. Der Streit begann mit Vorwürfen eines ORF-Mitarbeiters, der Weißmann des Fehlverhaltens beschuldigte. Nachdem er mit diesen Ansprüchen konfrontiert worden war, trat Weißmann als ORF-Chef zurück und wurde anschließend entlassen. Er bestritt jegliches Fehlverhalten und bezeichnete ihre Beziehung als einvernehmlich und gegenseitig. "Falter" veröffentlichte zahlreiche Chats zur Information der Öffentlichkeit über Weißmanns Kommunikationsstil. Sie argumentierten, dass Weißmann selbst eine Person von öffentlichem Interesse sei und er die Beziehung mit der anderen Partei anspreche, indem er die Veröffentlichung bestimmter Chat-Auszüge in drei von 18 Punkten beschränkte.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel bietet eine ausgewogene Darstellung des Gerichtsverfahrens und konzentriert sich auf die Argumente beider Seiten: Weißmanns Anspruch auf Privatsphäre und die Rechtfertigung der "Falter" für die Veröffentlichung der Chats.

Der Standard logoDer StandardUnabhängigMittevor 7 Std.
Sieg vor Gericht: "Falter" darf alle Weißmann-Chats veröffentlichen

Das Oberlandesgericht Wien hat gegen die Klage des ehemaligen ORF-Direktors Roland Weißmann gegen die Zeitschrift "Falter" und die Journalistin Barbara Tóth entschieden. Weißmann hatte versucht, die Veröffentlichung von 18 Chat-Transkripten zwischen sich und einem ORF-Mitarbeiter zu blockieren, mit dem Argument, dass sie seine Privatsphäre verletzten. Das Gericht wies diese Klage zurück und erklärte, dass Personen, die in Interviews persönliche Lebensdetails preisgeben, keine Datenschutzverletzungen geltend machen können. Die Entscheidung erlaubt "Falter", alle Chats zu veröffentlichen, die zunächst von einem unteren Gericht auf 15 beschränkt wurden. Weißmann plant, gegen das Urteil beim Verfassungsgericht Berufung einzulegen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Seiten des Rechtsstreits, ohne offen eine der Seiten zu begünstigen. Er berichtet über die Argumentation des Gerichts, einschließlich des Arguments, dass Weißmanns Handlungen ihn zu einer öffentlichen Persönlichkeit gemacht haben, und enthält Zitate sowohl von Weißmanns Anwalt als auch von dem Medienanwalt, der "Falter" vertritt.

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