Ein Artikel berichtet über zwei bedeutende Fehler, die das slowenische Verfassungsgericht in seiner Juli-Entscheidung bezüglich des RTV Slowenien-Gesetzes gemacht hat. Der ehemalige Vorsitzende des Programmvorstands von RTV Slowenien und Mitinitiator der Verfassungsüberprüfung, Dr. Peter Gregorčič, wies auf diese Fehler in den sozialen Medien hin. Das Gericht änderte fälschlicherweise den Namen der Petentin von "Tamara" in "Barbara" und gab fälschlicherweise das Datum des Rückzugs der Petition als 14. November 2025 an, während das eigentliche Dokument vom 13. November 2023 datiert war und vom Gericht am 14. November 2023 eingegangen war. Diese Fehler werfen Bedenken über die institutionelle Sorgfalt und Zuverlässigkeit des Gerichtshofs auf, insbesondere in sensiblen verfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Der Artikel verweist auch auf den Rechtsanwalt Dr. Matej Avbelj, der sieben systematische Verfassungsrechtsfehler in den Gerichtsentscheidungen identifizierte, darunter Fragen der Depolitisierung, inkonsistente Beurteilung, logische Widersprüche, Kriterien, justizieller Schutz und wirksame Nichteinstimmung mit EU- und europäischen Standards.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): In diesem Artikel werden die Fehler des Verfassungsgerichts als Hinweis auf größere institutionelle Mängel, insbesondere bei der Wahrung der Unparteilichkeit und der Einhaltung der Rechtsnormen, dargestellt.






