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Das Verfassungsgericht hat einen Teil des geltenden Gesetzes über die parlamentarische Untersuchung aufgehoben
Slovenia🏛️ PolitikEher progressivvor 20 Std.

Das Verfassungsgericht hat einen Teil des geltenden Gesetzes über die parlamentarische Untersuchung aufgehoben

Das Verfassungsgericht Sloweniens hat einen Teil des derzeit gültigen Gesetzes über parlamentarische Untersuchungen ungültig erklärt, das die Nationalversammlung (DZ) zuvor daran hinderte, eine Untersuchungskommission zu ernennen, wenn ein Antrag auf verfassungsrechtliche Überprüfung des Ermittlungsgesetzes eingereicht wurde. Das Gericht entschied, dass eine solche vorübergehende Aussetzung und Verzögerung bei der Ernennung der Kommission oder der Fortsetzung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die Befugnisse des DZ verstößt, wie sie in Artikel 93 der Verfassung definiert sind. Der Staatsrat hatte mehrere Bestimmungen des parlamentarischen Untersuchungsgesetzes von 2024 angefochten, darunter Artikel 1.a, der bestimmten Einrichtungen erlaubt, innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes Anträge auf verfassungsrechtliche Überprüfung einzureichen. Das Gericht betonte, dass Verzögerungen nicht immer notwendig sind und den wirksamen Schutz verfassungsmäßiger Rechte unnötig behindern könnten. Es stellte klar, dass der Verfassungsgerichtshof zwar keine Überprüfungen ausschließt, aber dennoch die minimale Einmischung der parlamentarischen Rolle des DZ in den Ermittlungsverfahren gewährleisten muss.

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2 Berichte

Žurnal24 logoŽurnal24UnabhängigMittevor 20 Std.
Das Verfassungsgericht hat einen Teil des geltenden Gesetzes über die parlamentarische Untersuchung aufgehoben

Das Verfassungsgericht Sloweniens hat einen Teil des derzeit gültigen Gesetzes über parlamentarische Untersuchungen ungültig erklärt, das die Nationalversammlung (DZ) zuvor daran hinderte, eine Untersuchungskommission zu ernennen, wenn ein Antrag auf verfassungsrechtliche Überprüfung des Ermittlungsgesetzes eingereicht wurde. Das Gericht entschied, dass eine solche vorübergehende Aussetzung und Verzögerung bei der Ernennung der Kommission oder der Fortsetzung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die Befugnisse des DZ verstößt, wie sie in Artikel 93 der Verfassung definiert sind. Der Staatsrat hatte mehrere Bestimmungen des parlamentarischen Untersuchungsgesetzes von 2024 angefochten, darunter Artikel 1.a, der bestimmten Einrichtungen erlaubt, innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes Anträge auf verfassungsrechtliche Überprüfung einzureichen. Das Gericht betonte, dass Verzögerungen nicht immer notwendig sind und den wirksamen Schutz verfassungsmäßiger Rechte unnötig behindern könnten. Es stellte klar, dass der Verfassungsgerichtshof zwar keine Überprüfungen ausschließt, aber dennoch die minimale Einmischung der parlamentarischen Rolle des DZ in den Ermittlungsverfahren gewährleisten muss.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält eine ausgewogene rechtliche Analyse des Urteils des Verfassungsgerichtshofs, wobei der Schwerpunkt auf der Auslegung der Verfassungsbestimmungen liegt und keine parteiische Haltung eingenommen wird.

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Argument ROGEGEN das Gesetz über die parlamentarische Untersuchung

Das slowenische Verfassungsgericht hat eine Bestimmung des Gesetzes der vorherigen Regierung über die parlamentarische Untersuchung ungültig erklärt und zugleich bestätigt, dass die bestehende Regelung gut und notwendig ist. Das Gesetz, das von der früheren Regierung unter der Führung von Roberta Golob eingeführt wurde, enthielt Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch parlamentarischer Untersuchungen für politische Vergeltungsmaßnahmen. Diese Schutzmaßnahmen erlaubten einem Drittel der Parlamentsmitglieder, der untersuchten Person und den zuständigen staatlichen Organen, eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Untersuchung durch das Verfassungsgericht zu beantragen. Die gegenwärtige Regierung unter der Führung von Janez Janša hat das Gesetz geändert, um diese Schutzmaßnahmen zu beseitigen, die das Verfassungsgericht nun für verfassungswidrig hält.

Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel beschreibt die Beseitigung der Schutzmaßnahmen als verfassungswidrige Übertreibung der gegenwärtigen Regierung und betont die Bedeutung der Kontrolle der Macht.

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