Das Verfassungsgericht Sloweniens hat einen Teil des derzeit gültigen Gesetzes über parlamentarische Untersuchungen ungültig erklärt, das die Nationalversammlung (DZ) zuvor daran hinderte, eine Untersuchungskommission zu ernennen, wenn ein Antrag auf verfassungsrechtliche Überprüfung des Ermittlungsgesetzes eingereicht wurde. Das Gericht entschied, dass eine solche vorübergehende Aussetzung und Verzögerung bei der Ernennung der Kommission oder der Fortsetzung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die Befugnisse des DZ verstößt, wie sie in Artikel 93 der Verfassung definiert sind. Der Staatsrat hatte mehrere Bestimmungen des parlamentarischen Untersuchungsgesetzes von 2024 angefochten, darunter Artikel 1.a, der bestimmten Einrichtungen erlaubt, innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes Anträge auf verfassungsrechtliche Überprüfung einzureichen. Das Gericht betonte, dass Verzögerungen nicht immer notwendig sind und den wirksamen Schutz verfassungsmäßiger Rechte unnötig behindern könnten. Es stellte klar, dass der Verfassungsgerichtshof zwar keine Überprüfungen ausschließt, aber dennoch die minimale Einmischung der parlamentarischen Rolle des DZ in den Ermittlungsverfahren gewährleisten muss.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält eine ausgewogene rechtliche Analyse des Urteils des Verfassungsgerichtshofs, wobei der Schwerpunkt auf der Auslegung der Verfassungsbestimmungen liegt und keine parteiische Haltung eingenommen wird.





