Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) entschied, dass die Freiheitspartei Österreichs (FPÖ) das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) nicht als "pseudowissenschaftlich" bezeichnen kann. Diese Entscheidung hob frühere Entscheidungen niedrigerer Gerichte auf, die sich auf die Seite der FPÖ gestellt hatten. Der Streit begann, nachdem die DÖW im August 2023 von der damaligen Regierung beauftragt wurde, einen Bericht über den Rechtsextremismus vorzubereiten, wobei der erste Bericht im Januar 2025 vorgelegt wurde. Von Anfang an kritisierte die FPÖ diesen Auftrag und nannte die DÖW in einer Pressemitteilung eine "ideologisch motivierte pseudowissenschaftliche Institution". Der OGH stellte fest, dass den FPÖ Ansprüchen somit keine sachliche Grundlage fehlte und sie nicht durch Gesetze zur Meinungsfreiheit geschützt werden konnten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine Rechtsprechung in Bezug auf eine politische Einheit (FPÖ) und eine staatlich finanzierte Organisation (DÖW), bleibt jedoch neutral und konzentriert sich auf den Gerichtsprozess und die tatsächliche Grundlage der Ansprüche, anstatt sich auf eine Seite zu stellen.





