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Ein Verbündeterverband beschwert sich über die Entscheidung des Obersten Gerichts, ihm das Wahlrecht zu entziehen
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Ein Verbündeterverband beschwert sich über die Entscheidung des Obersten Gerichts, ihm das Wahlrecht zu entziehen

Das Zentrum für Vereinigte Nachkommen der Spanier (Ce.DEU), eine Organisation, die spanische Exilanten und ihre Familien vertritt, hat rechtliche Einwände gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Spaniens eingereicht, mit der die Stimmrechte derer, die vom Demokratischen Gedächtnisgesetz profitierten, ausgesetzt wurden. Die Gruppe argumentiert, dass diese Entscheidung etwa 163.000 Bürger vor den bevorstehenden Parlamentswahlen betreffen würde. Ce.DEU spielte nach Jahren parlamentarischer Bemühungen eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der spanischen Staatsangehörigkeit für Nachkommen von Einwanderern, die schließlich in der achten zusätzlichen Bestimmung des Demokratischen Gedächtnisgesetzes kodifiziert wurden. Sie betrachten ihre rechtliche Herausforderung als einen entscheidenden Schritt, um sicherzustellen, dass alle Spanier, einschließlich der im Ausland lebenden, ihr Wahlrecht behalten. Die Organisation drückte den beteiligten Anwälten, einschließlich des ehemaligen Obersten Gerichtshofsrichter José Martín Pallín, ihre Dankbarkeit für ihre pro-bono-Arbeit bei der Verteidigung dieser Rechte aus.

The Spanish Supreme Court has upheld measures that prevent approximately 163,000 citizens who obtained their nationality through Spain’s Law on Democratic Memory from voting in the upcoming general elections on November 29. This decision was made by the court's Administrative Contentious Division, with five judges voting in favor and one judge dissenting. The affected individuals are those who gained Spanish citizenship via the eighth additional provision of the law, which allows descendants of emigrants to claim nationality based on their ancestors' exile during the Franco regime. According to the ruling, these individuals will only be allowed to vote if they obtain a certificate from a consulate confirming that their ancestors had been exiled. However, the administration has stated that it is unable to issue such certificates within the required timeframe. The measure has drawn criticism for its potential impact on the right to vote, particularly given the lack of evidence of wrongdoing against the affected individuals. The legal challenge stems from a dispute over the competence of the Central Election Board to audit registrations of absent residents. The Supreme Court's decision relies on a 2022 instruction from the Ministry of Justice regarding the implementation of the law, which has remained in effect for four years without being challenged. Critics argue that this measure goes beyond the scope of a precautionary measure and effectively preempts the outcome of the legal proceedings. A key point of contention lies in the interpretation of a 2020 Supreme Court ruling, which states that precautionary measures should not extend beyond the act being appealed unless necessary to avoid frustration of the judicial process. The current measure, however, applies to acts prior to the legal proceedings and does so without proportionality, according to critics. The affected individuals have not been formally notified of the proceedings nor were they given the opportunity to present their arguments before the measure was adopted. Although the court acknowledges this procedural flaw, it proposes a remedy involving public notices in the official gazette, allowing those affected to appear before the Supreme Court with legal representation within five business days. The Center for United Descendants of Spaniards (Ce.DEU), an organization representing exiled Spaniards and their families, has filed objections against the Supreme Court's decision. They emphasize their role in securing the recognition of nationality for the children and grandchildren of emigrants after 12 years of parliamentary deliberation. The group seeks to ensure that all Spanish citizens can exercise their right to vote, especially ahead of the upcoming general elections. The Central Election Board has ordered the Office of Electoral Census to send voting documents to the 2.7 million registered voters abroad, including the 163,020 individuals affected by the Supreme Court's decision. These documents will be sent between October 24 and 30, providing more time for embassies to locate and certify the numerous cases under scrutiny. In addition, the Central Election Board rejected a request from the Popular Party to review mail-in voting, citing a recent report by Correos indicating that the existing system provides sufficient guarantees for the voting process. The Council of Spaniards Abroad has expressed concerns that the Supreme Court's decision could inadvertently affect citizens not involved in the legal challenge, potentially disenfranchising them without due process.

So ist dieser Bericht entstanden. Objektive Nachrichten hat diesen Bericht aus 3 Quellartikeln mit KI-gestützter Synthese nach unserer Methodik verfasst. Es ist unser eigener Text, keine Kopie eines einzelnen Mediums. Unsere Methodik lesen.

Verantwortlicher Redakteur: Matej BašaFehler entdeckt? Melden

4 Berichte

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Ohne Stimme und ohne Stimme: Der Oberste vor dem 29N

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat Maßnahmen bestätigt, die bestimmte Bürger daran hindern, bei der bevorstehenden Wahl am 29. November zu wählen, basierend auf einer gesetzlichen Bestimmung im Zusammenhang mit der spanischen Staatsangehörigkeit, die durch die zusätzliche achte Klausel des Demokratie-Gedächtnisgesetzes erworben wurde. Diese Personen müssen eine Bescheinigung von Botschaften erhalten, die ihren vorherigen Exilstatus bestätigt, aber die Behörden haben erklärt, dass sie diese Bescheinigungen nicht rechtzeitig ausstellen können.

Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel formuliert die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs als politisch motiviert und hat einen unverhältnismäßigen Einfluss auf die Rechte der Wähler, kritisiert die Entscheidung und betont die mögliche Verletzung verfassungsmäßiger Garantien.

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Ein Verbündeterverband beschwert sich über die Entscheidung des Obersten Gerichts, ihm das Wahlrecht zu entziehen

Das Zentrum für Vereinigte Nachkommen der Spanier (Ce.DEU), eine Organisation, die spanische Exilanten und ihre Familien vertritt, hat rechtliche Einwände gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Spaniens eingereicht, mit der die Stimmrechte derer, die vom Demokratischen Gedächtnisgesetz profitierten, ausgesetzt wurden. Die Gruppe argumentiert, dass diese Entscheidung etwa 163.000 Bürger vor den bevorstehenden Parlamentswahlen betreffen würde. Ce.DEU spielte nach Jahren parlamentarischer Bemühungen eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der spanischen Staatsangehörigkeit für Nachkommen von Einwanderern, die schließlich in der achten zusätzlichen Bestimmung des Demokratischen Gedächtnisgesetzes kodifiziert wurden. Sie betrachten ihre rechtliche Herausforderung als einen entscheidenden Schritt, um sicherzustellen, dass alle Spanier, einschließlich der im Ausland lebenden, ihr Wahlrecht behalten. Die Organisation drückte den beteiligten Anwälten, einschließlich des ehemaligen Obersten Gerichtshofsrichter José Martín Pallín, ihre Dankbarkeit für ihre pro-bono-Arbeit bei der Verteidigung dieser Rechte aus.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Situation objektiv dar und konzentriert sich auf die rechtlichen Schritte, die Ce.DEU gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eingeleitet hat.

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Die Wahlkommission ordnet an, dass alle im Ausland registrierten Personen die Dokumentation für den 29. November schicken, mit der Mitteilung, dass nicht alle wählen können.

Das spanische Nationale Wahlausschuss hat das Volkszählungsamt angewiesen, allen 2,7 Millionen registrierten Wählern im Ausland vor der Wahl am 29. November die Wahlunterlagen zu schicken. Dazu gehören über 160.000 Personen, die nach dem "Enkelkindergesetz" eingebürgert wurden und jetzt vom Obersten Gerichtshof verdächtigt werden. Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Vorsichtsmaßnahmen bestätigt, die diese Personen dazu verpflichten, einen vom Konsulat beglaubigten Nachweis über ihre Vorfahren zu erbringen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Situation objektiv dar und beschreibt die Maßnahmen des Wahlbeirats, das Urteil des Obersten Gerichtshofs und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Entscheidung.

El Periódico logoEl PeriódicoUnabhängigMittevor 4 Tagen
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs droht, Spanier, die nicht von der Anfechtung betroffen sind, nicht wählen zu lassen, so der Rat der Spanier im Ausland

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bezüglich des Wahlprozesses hat Bedenken ausgelöst, dass spanische Bürger im Ausland, die nicht direkt von der rechtlichen Herausforderung betroffen waren, nach Angaben des Rates der Spanier im Ausland weiterhin von der Wahl ausgeschlossen werden könnten.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Bedenken des Rates der Spanier im Ausland bezüglich der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dar, ohne offen eine bestimmte Seite zu bevorzugen.

Wie jede Seite berichtete

Dasselbe Ereignis, gruppiert nach der politischen Ausrichtung der berichtenden Medien.

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