Ein 17-jähriges Mädchen in Mexiko suchte nach einer Abtreibung, nachdem es von einer organisierten Verbrechergruppe sexuell angegriffen und gezwungen wurde, sich zu verstecken. Sie war die einzige Betreuerin ihrer jüngeren Schwester, die an psychischen Problemen leidet. Trotz des mexikanischen Gesetzes, das Abtreibungen in Fällen sexueller oder häuslicher Gewalt seit 2009 erlaubt, weigerten sich die lokalen primären Gesundheitszentren zunächst, das Verfahren durchzuführen. Als sie ein Krankenhaus erreichte, war die Schwangerschaft in einem fortgeschrittenen Stadium und das medizinische Team lehnte es ab, die Beendigung durchzuführen. Dieser Vorfall hebt ein breiteres Problem hervor, das die reproduktiven Rechte in ganz Lateinamerika betrifft.
Schätzungen zufolge finden zwischen 85% und 90% der weltweiten Abtreibungen vor der zwölften Schwangerschaftswoche statt. Der Glaube, dass Abtreibungen nach dieser Periode entweder medizinisch oder ethisch inakzeptabel sind, ist jedoch ein Missverständnis. Die Weltgesundheitsorganisation erklärt, dass es keine wissenschaftliche Rechtfertigung für die Begrenzung von Abtreibungen aufgrund des Schwangerschaftsalters gibt. Trotzdem besteht diese Vorstellung in rechtlichen Rahmenbedingungen, medizinischen Praktiken und gesellschaftlichen Einstellungen und schränkt den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen erheblich ein.
Valeria Pedraza Benavides, Rechtsanwältin und Koordinatorin für rechtliche Inhalte und Strategien bei Ipas Lateinamerika und Karibik (Ipas LAC), betonte, dass Abtreibungsfristen in der Regel politisch bedingt sind und nicht auf den unterschiedlichen Bedürfnissen von Individuen basieren, die mit einzigartigen Herausforderungen konfrontiert sind. Viele Frauen, die später in ihrer Schwangerschaft Abtreibungen anstreben, stoßen auf spezifische Hindernisse, darunter das Leben in abgelegenen ländlichen Gebieten, Migrantinnen, die sich zuvor Abtreibungsleistungen verweigern oder Druck von Partnern oder Familienmitgliedern ausgesetzt sind, die Schwangerschaft fortzusetzen.
Andere behandeln gesundheitliche Komplikationen oder unvorhergesehene Umstände, wie lebensbedrohliche Bedingungen während der Schwangerschaft, im zweiten Trimester festgestellte Fötusanomalien, nicht diagnostizierte Schwangerschaften oder Fälle sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Fall der 17-Jährigen in Mexiko äußerte Ipas LAC Besorgnis über die möglichen Folgen der Fortsetzung der Schwangerschaft. Mara Zaragoza, stellvertretende Direktorin für Kapazitätsaufbau bei Ipas LAC, stellte die Frage, was das junge Mädchen mit einem Neugeborenen tun würde, während es in Isolation auf einem Berg mit begrenzten Ressourcen für Nahrung oder Gesundheitsversorgung lebt.
Obwohl die Organisation medizinische Anleitungen zur Durchführung einer späten Abtreibung anbot, lehnte das Krankenhaus den Vorschlag entschieden ab. Das medizinische Personal und die Krankenhausbehörden erkannten die schwere Marginalisierung des Mädchens und die Exposition gegenüber mehreren Formen von Gewalt an, aber es fehlten ihr das notwendige Wissen, die Erfahrung und die Bereitschaft, eine späte Abtreibung durchzuführen. Nach einem langwierigen Kampf und der Unterstützung von Ipas LAC und anderen zivilen Organisationen gelang es der Teenagerin schließlich, die Schwangerschaft in Mexiko-Stadt zu beenden, wo der Zugang zur Abtreibung im Vergleich zu anderen Teilen des Landes umfangreicher ist.
Ihre Erfahrung unterstreicht, wie juristische und medizinische Fachkräfte in Lateinamerika bei der Bewertung von Abtreibungsanträgen häufig komplexe persönliche Umstände übersehen, wobei gesellschaftliches Stigma oft Vorrang vor dem Wohlergehen der schwangeren Person hat. Die Weltgesundheitsorganisation erkannte Abtreibung 2020 als einen wesentlichen Gesundheitsdienst und ein grundlegendes Menschenrecht an und empfahl zwei Jahre später seine vollständige Entkriminalisierung ohne zeitliche Einschränkungen.
In Ländern wie El Salvador, Honduras, Nicaragua, der Dominikanischen Republik und Haiti ist Abtreibung unter allen Umständen verboten und mit Gefängnisstrafe geahndet.
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