Die Europäische Union führt in diesem Sommer zwei große Änderungen durch, die darauf abzielen, Abfall zu reduzieren und die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern. Die erste Änderung betrifft neue Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle, die im August in Kraft treten werden. Diese Vorschriften zielen darauf ab, unnötige Verpackungen zu reduzieren, indem sie ab 2030 den Leerplatz in Verpackungen, insbesondere bei Online-Einkaufen, auf nicht mehr als 50% begrenzen. Die zweite Änderung betrifft das "Recht auf Reparatur" für bestimmte elektronische Geräte, bei denen die Hersteller die Reparatur von Produkten wie Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlschränken, Fernsehern, Staubsauger und Smartphones vorsehen müssen, wenn diese außerhalb der Garantiezeit kaputt gehen. Reparaturen müssen kostenlos oder zu angemessenen Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens erfolgen, es sei denn, dies ist technisch unmöglich.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Umsetzung der EU-weiten Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik in ausgewogener Weise dar und konzentriert sich auf sachliche Beschreibungen der Verordnungen und ihrer Auswirkungen, ohne offen eine politische Perspektive zu bevorzugen.



