Umweltschutzorganisationen haben eine Klage gegen die Krabbenfischerei im Wattenmeer-Nationalpark eingereicht und argumentieren, dass diese Praxis gegen Umweltschutzgesetze verstößt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Stiftung für Umweltgerechtigkeit (EJF) fordern eine sofortige Einstellung der Fischerei, bis eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen ist.
Sie fällt unter die EU-Habitat-Richtlinie, die jegliche Aktivitäten verbietet, die ihren ökologischen Zustand beeinträchtigen könnten.
Das Wattenmeer ist ein einzigartiges Ökosystem, in dem natürliche Prozesse ohne Beeinträchtigung funktionieren sollen.
Ende Juni 2026 reichte die DUH mit Unterstützung des EJF dem Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht in Schleswig eine ausführliche 48-seitige Beschwerde ein. Die Klage richtet sich an das Landesamt für Küstenschutz, Naturpark und Meeresschutz in Schleswig-Holstein (LKN.SH). Laut der Beschwerde ist es illegal, in geschützten Gebieten großflächige und wiederholte Grundschleppnetzfischereien durchzuführen, ohne zuvor ihre Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen durch einen geeigneten Überprüfungsprozess zu beurteilen. Diese Form der Fischerei findet umfangreich statt, im Durchschnitt rund 36.000 Stunden pro Jahr, wobei fast 80 Schiffe sowohl unter deutscher als auch unter ausländischer Flagge eingesetzt werden.
Nach Angaben von Sascha Müller-Kraenner, Bundesdirektor des DUH, wurde diese rechtliche Maßnahme ergriffen, nachdem zahlreiche politische Diskussionen, Briefe an lokale und nationale Behörden und Gespräche mit Vertretern der Fischereiindustrie keine Lösungen gefunden hatten. Im April 2025 reichte der DUH bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein, in der behauptet wurde, dass Deutschland die Grundschleppnetzfischerei in Natura 2000-Gebieten ohne ordnungsgemäße Umweltprüfungen zulässt und damit gegen die Habitatrichtlinie verstößt. Das Ergebnis dieser Beschwerde muss jedoch noch festgelegt werden.
Müller-Kraenner äußerte sich überrascht, dass Praktiken wie die Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten wie dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer akzeptiert werden, und betonte, dass das europäische Naturschutzrecht nicht nur ein Vorschlag, sondern eine verbindliche Anforderung ist.
Das Grundschleppnetz erscheint oberhalb des Wassers idyllisch, verursacht aber unter der Oberfläche erhebliche Schäden. Ein Netz wird mit Metallläufern und harten Gummirollen entlang des Meeresbodens gezogen. Ein Querbalken hält das Netz offen, während eine gewichtete Kette darunter Vibrationen erzeugt, die den Meeresboden stören und Garnelen erschrecken. Diese Methode schädigt Meereslebensräume und führt oft zu Beifällen von Krabben bis zu Seesternen.
Ein zukünftiger Dialog, der Anfang 2024 zwischen Umweltorganisationen, der Landesregierung und der Fischereiindustrie eingeleitet wurde, endete 2025 ohne Ergebnis. Das Scheitern dieser Initiative unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Erhaltungsbemühungen und wirtschaftlichen Interessen, die mit dem Fischereisektor verbunden sind.
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