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Schläge, Strom, Gewalt: Was wir nach acht Verhandlungstagen im Wiener Folterprozess wissen
Austria👮 Kriminalitätvor 17 Tagen

Schläge, Strom, Gewalt: Was wir nach acht Verhandlungstagen im Wiener Folterprozess wissen

Der Artikel gibt einen Überblick über den laufenden Prozess in Wien, an dem zwei ehemalige Vertreter des Assad-Regimes beteiligt sind, die beschuldigt werden, Zivilisten zu Beginn des syrischen Bürgerkriegs systematisch gefoltert zu haben.

In Wien wird ein Prozess vorgetragen, der tief in die dunklen Tage des syrischen Bürgerkriegs zurückreicht. Zwei ehemalige Beamte des syrischen Regimes, Khaled Al H. und Moussab Abou R., stehen vor Gericht und werden beschuldigt, während ihrer Tätigkeit in der Stadt Raqqa von 2011 bis 2013 mindestens 21 Personen schwer misshandelt und gefoltert zu haben. Der Fall hat sich zu einem symbolischen Kampf entwickelt, der nicht nur die individuellen Schuld der Angeklagten, sondern auch die systemische Gewalt des Assad-Regimes unterstreicht.

Der Prozess, der am Landesgericht Wien stattfindet, hat bereits acht Verhandlungsstufen hinter sich. Die Anklage behauptet, dass die beiden Angeklagten als Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes und als Chef der Kriminalpolizei in Raqqa eine entscheidende Rolle bei der systematischen Folter gespielt haben. Nach den Berichten der Opfer wurden die Misshandlungen oft mit Schlägen, Stromstößen und physischem Zwang ausgeübt. Eine verlesene Aussage eines verstorbenen Gerichtsmediziners berichtet von systematischer Gewalt gegen Gefangene, die in einigen Fällen tödliche Folgen hatte.

Ein Opfer, der im Rahmen des Prozesses aussagt, beschreibt detailliert die Grausamkeit seiner Erfahrungen. Er berichtet, wie er etwa 24 Stunden lang von den Behörden, zu denen die Angeklagten gehörten, gefoltert wurde. Während der Vernehmung erklärte er, dass er aufgrund von Kälte und Schlägen am ganzen Körper blau angeleuchtet sei. Er erinnerte sich an die brutalen Verhöre, bei denen er mit Schlagstöcken und Schläuchen geschlagen wurde. Auch ein Elektroschock auf dem Oberkörper wurde erwähnt. Nachdem er Dokumente unterzeichnet hatte, wurde er zur Kriminalpolizei in Raqqa überstellt, wo er in Einzelhaft gehalten wurde.

Die hygienischen Zustände in der Zelle wurden als "katastrophal" beschrieben.

Der Zeuge, der in Raqqa geboren wurde, war während der protestanten Bewegung im Jahr 2011 aktiv. Er beteiligte sich an Demonstrationen und half andere Demonstranten mit seinem Auto bei der Flucht. Sein Fahrzeug wurde jedoch später als Zeugin verwendet, als Sicherheitsskräfte ihn im Kofferraum eines Jeeps zwangen. Während der Fahrt wurden ihm Schläge und Tritte verpasst. Danach wurde er ins syrische Geheimdienstgebäude gebracht, wo er von Khaled Al H. verhört wurde. Der Beamte öffnete eine schwarze Akte, in der alles stand, was er getan hatte.

Obwohl er die Vorwürfe bestreitet, wurde er mit weiteren Misshandlungen konfrontiert, bis er schließlich gestand, ob er etwas getan hatte oder nicht. Die Verhöre fand in einer Zelle mit mindestens acht anderen Häftlingen statt, und die hygienischen Bedingungen waren katastrophal.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Khaled Al H. behauptet, von Folter an seiner Dienststelle nichts gewusst zu haben und dies zu bezweifeln. Er sagt, er habe ein Foto eines Folterinstruments nie gesehen und glaubt, die Opfer hätten die Vorwürfe für ihr Asylverfahren erfunden. Moussab Abou R. weist die Schuld auf andere Beamte und behauptet, ein Folterknecht habe sich monatelang als er ausgegeben. Die Anklage hält jedoch fest, dass beide an der Folter beteiligt waren, wobei Al H. zusätzliche Anklagen wegen Folters trägt.

Die Opferberichte übereinstimmen weitgehend: Sie wurden zunächst von Al H.s Dienststelle verfolgt, dann zur Überstellung an andere Behörden, oft zur Dienststelle von A. Manchmal endete die Folter in Damaskus tödlich. Obwohl Al H. als Leiter der Festnahmen angeordnet und selten Gewalt angewandt haben soll, quälte A. laut mehreren Zeugen die Häftlinge oft persönlich. Dennoch ist nur Al H. wegen Folter angeklagt, da der Tatbestand in Österreich erst 2013 eingeführt wurde, während A. bereits 2012 aus Syrien desertiert ist.

Die Anklage argumentiert, dass die Folter in Syrien zwar illegal war, aber systematisch und von oben angeordnet wurde. Ein syrischer Rechtsanwalt, der seit 2011 vom Regime verfolgt wurde, betont, dass die Folter kein Exzess einzelner Beamter war, sondern ein Werkzeug des Regimes. Er erklärt, dass keine Behörde in der Lage war, Ermittlungen durchzuführen, ohne dabei Gewalt anzuwenden. Der Folterapparat wurde bereits von Baschar Al Assads Vater, Hafez, etabliert und wurde während des Bürgerkriegs massiv ausgebaut.

Der Prozess wird nun fortgesetzt, und das Gericht muss entscheiden, ob hochrangige Sicherheitsbeamte als Amt Mitverantwortung tragen. Die Verteidigung von Al H. versucht, ihn als unfreiwilligen Beobachter eines immer brutaler werdenden Machtapparates darzustellen. Sie betont, dass er als Angehöriger der drusischen Minderheit nichts zu sagen hatte und die wahre Macht in den Händen eines Alawiten lag, der auch die Assad-Familie repräsentierte. Diese Argumentation könnte den Verlauf des Prozesses maßgeblich beeinflussen.

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2 Berichte

Kurier logoKurierParteinahMitteFaktentreue 95Objektivität 85vor 19 Tagen
Folter-Prozess in Wien: Opfer schilderte grausame Details

Im laufenden Prozess in Wien mit zwei ehemaligen Mitgliedern des syrischen Assad-Regimes beschrieb ein Opfer schwere Folter und bedauerliche Haftbedingungen, die von den Behörden, an denen sie teilnahmen, zwischen 2011 und 2013 verübt wurden. Die Angeklagten, Khaled Al H. und Moussab Abou R., werden beschuldigt, für die Folter von mindestens 21 Personen in Raqqa verantwortlich zu sein, einschließlich Fällen, in denen sie persönlich Gewalt verübt haben.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält konkrete Details eines Gerichtsverfahrens, ohne offen zu einer Partei zu begünstigen. Es enthält direkte Zitate von einem Opfer und einem verstorbenen Gerichtsmedizinärzten, die ausgeglichenen Informationen über die Vorwürfe und die Art der angeblichen Verbrechen liefern.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 95 · Objektivität 85): The article provides detailed and specific information about the trial, including names, roles, and allegations against the defendants. It aligns closely with the cross-source consensus. The tone is generally neutral but includes some emotionally charged descriptions of the torture, which slightly r

Der Standard logoDer StandardUnabhängigMitteFaktentreue 90Objektivität 80vor 17 Tagen
Schläge, Strom, Gewalt: Was wir nach acht Verhandlungstagen im Wiener Folterprozess wissen

Der Artikel gibt einen Überblick über den laufenden Prozess in Wien, an dem zwei ehemalige Vertreter des Assad-Regimes beteiligt sind, die beschuldigt werden, Zivilisten zu Beginn des syrischen Bürgerkriegs systematisch gefoltert zu haben.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert sachliche Informationen über den Prozess, ohne offen eine Seite zu begünstigen. Er beschreibt das Verfahren neutral und konzentriert sich auf den rechtlichen Prozess und die Vorwürfe gegen die Angeklagten. Es gibt keinen klaren Hinweis auf voreingenommene Sprache, einseitige Quellen oder Redaktionalisierung.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 90 · Objektivität 80): This article accurately summarizes the trial's focus on systemic torture by high-ranking officials. It mentions the defendants' roles and the charges against them. However, it uses more emotionally charged language than necessary, such as 'unerträgliche Schilderungen,' which affects its neutrality.

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