Ein 54-jähriger ukrainischer Mann, Herr K., erlitt am 9. Mai 2024 einen Schlaganfall, als er in Polizeigewahrsam in einem Haftzentrum in Wien war. Er wurde nüchtern gebracht, wurde aber später betrunken, nachdem er Alkohol getrunken und an einer pro-russischen Demonstration teilgenommen hatte. Polizisten hätten ihn angeblich mit dem Knie am Hals zurückgehalten, was zum Schlaganfall beigetragen haben könnte. Trotz Berichten über seine geschädigte Sprache und seinen körperlichen Zustand erkannten die Beamten die Schwere seiner Situation nicht. Herr K. rief schließlich selbst den Rettungsdienst an, nachdem er in einem Rollstuhl entlassen worden war. Die vier Beamten wurden von Misshandlungsklagen freigesprochen, obwohl sie Bedauern über den Vorfall zum Ausdruck brachten. Herr K. hat seitdem wegen seiner Arbeitsunfähigkeit eine Leistung für Behinderte beantragt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel bietet eine ausgewogene Darstellung des Vorfalls, wobei der Schwerpunkt auf den medizinischen und rechtlichen Aspekten liegt und keine klare ideologische Haltung eingenommen wird.




