Ein Zivilprozess im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz von Germanwings 2015 wird vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt. Dreißig Angehörige der Opfer fordern eine Entschädigung von 500 bis 110.000 Euro, mit dem Argument, dass das Bundesluftfahrtamt die Flugfähigkeit des Kopiloten nicht angemessen überwacht habe, insbesondere in Bezug auf mögliche psychische Probleme. Das Gericht hat beschränkte Erfolgschancen für die Kläger angegeben und vorgeschlagen, dass sie stattdessen bessere Chancen gegen die Fluggesellschaft haben könnten. Ein Kläger, Klaus Radner, äußert Frustration über den Mangel an Rechenschaftspflicht und behauptet, dass medizinische Fachleute Risiken identifiziert haben sollten, bevor der Kopilot wieder in das Cockpit darf. Der Fall wurde im Juli 2023 eingereicht und soll bis zum 6. Oktober abgeschlossen sein.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält eine ausgewogene Darstellung des Gerichtsverfahrens, in der sowohl die Argumente der Kläger als auch die Einschätzung des Gerichts zitiert werden.


