Das polnische Verfassungsgericht entschied gegen die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, und hielt die entsprechende Verordnung des Innenministers Marcin Kierwinski für verfassungswidrig. Das Gericht betonte, dass die polnische Verfassung die Ehe als eine Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau definiert. Diese Entscheidung widerspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtete, gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Ländern geschlossen wurden, anzuerkennen, um die Freizügigkeit der Unionsbürger innerhalb der EU zu gewährleisten. Zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten, hatten dieses Problem zuvor angefochten. Zuvor hatte das höchste Verwaltungsgericht Polens den Staat angewiesen, solche Ehen anzuerkennen, was mit dem Urteil des EuGH übereinstimmte.
Tendenz-Einschätzung (Konservativ): Der Artikel hebt die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts hervor, die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehen abzulehnen, was der Haltung der konservativen PiS-Partei entspricht.




