Das polnische Verfassungsgericht hat einen Plan zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen innerhalb der EU abgelehnt und damit ein Gesetz aufgehoben, das gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland verheiratet sind, erlaubt hätte, ihre Ehen in Polen registrieren zu lassen.
Tendenz-Einschätzung (Konservativ): Der Artikel formuliert die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts als Verteidigung der nationalen Souveränität gegen vermeintlichen Einfluss aus der EU.




