Das slowenische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Sport verteidigt die obligatorischen grünen Aufkleber, die für kurzfristige Mietobjekte erforderlich sind, und erklärt, sie entsprechen den geltenden Gesetzen über Zweisprachigkeit und den Schutz des kulturellen Erbes. Die Aufkleber, die anzeigen, dass eine Immobilie vermietet wird, werden gemäß den Vorschriften des Gastfreundschaftsgesetzes (ZGos-1) im Eingang des Gebäudes platziert. Der Verein der Freien Gardisten Sloweniens (Združenje sobodajalcev Slovenije) argumentiert jedoch zusammen mit dem Regionalkomitee Istrien und Kras, dass diese Aufkleber gegen verfassungsmäßige Bestimmungen über Zweisprachigkeit und lokale Verordnungen zum Schutz des kulturellen Erbes in Gebieten wie Piran, Izola, Koper und Ankaran verstoßen. Sie behaupten, dass die Aufkleber Rechtsunsicherheit schaffen und aufgrund potenzieller Geldstrafen nach dem Gasthausgesetz oder der Notwendigkeit eines Referendums zu erheblichen finanziellen Verlussen führen könnten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt beide Perspektiven dar, die des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Sport, das die Rechtmäßigkeit der Aufkleber verteidigt, und die des Vereins der Freien Gardisten und der Gemeinde Piran, die sie in Frage stellen.




