Eine Facebook-Anzeige zur Vermietung einer Wohnung verlangte, dass der Mieter ein regelmäßig beschäftigter slowenischer Staatsbürger sei, was Bedenken hinsichtlich einer möglichen Diskriminierung aufgrund der Nationalität und des sozialen Status erweckte. Der Gleichstellungsbefürworter bewertete diese Bedingung als möglicherweise diskriminierend, konnte jedoch aufgrund unzureichender Daten nicht feststellen, wer die Anzeige gepostet hatte. Die Marktinspektion der Republik Slowenien, die für die Behandlung solcher Fälle zuständig ist, konnte auch die Identität des Plakats nicht ermitteln, da mehrere Personen denselben Namen und Familiennamen hatten und keiner in dem Gebiet lebte, in dem sich die Immobilie befand. Dieser Fall unterstreicht die Herausforderungen bei der Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen online, insbesondere wenn Benutzer ihre wahre Identität verbergen können. Der Gleichstellungsbefürworter betonte, dass das Recht auf Gleichbehandlung nicht davon abhängen sollte, ob der diskriminierende Inhalt in traditionellen Medien oder digitalen erscheint.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Frage der möglichen Diskriminierung in Wohnungswerbung vor und diskutiert rechtliche und praktische Herausforderungen bei der Durchsetzung.


