Eine Klage gegen Lizzos Produktionsfirma, Big Grrrl Big Touring (BGBT), wurde von einem US-Bundesrichter nach fast drei Jahren Rechtsstreitigkeiten abgewiesen. Der Fall wurde zunächst von der ehemaligen Garderobe-Assistentin Asha Daniels eingereicht, die behauptete, sie sei während Lizzos europäischer Tour rassistische Diskriminierung, sexuelle Belästigung und ein feindliches Arbeitsumfeld erfahren. Der Richter entschied, dass das angebliche Verhalten die Schwelle für Rechtsverletzungen nach Titel VII nicht erfüllte und erklärte, dass solche Vorfälle als Teil der "gewöhnlichen Leiden am Arbeitsplatz" gelten. Zusätzlich wies der Richter die Behauptungen zurück, dass Daniels aufgrund einer Verletzung, die während der Tour erlitten wurde, langfristige Behinderungen erlitten habe. Lizzo feierte das Urteil in den sozialen Medien und nannte es einen Sieg für sie und ihre Firma.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel berichtet über eine rechtliche Entlassung im Zusammenhang mit einer Privatperson und ihrer Produktionsfirma und konzentriert sich auf das Arbeitsrecht und nicht auf Politik, öffentliche Ordnung oder gewählte Beamte.




