Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) hat offiziell eine Untersuchung gegen den ehemaligen ÖVP-Beamten Thomas Schmid wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs eingestellt. Diese Entscheidung wurde am Dienstag vom Sprecher Martin Ortner bestätigt. Die Untersuchung, die aus einer im April eingereichten anonymen Beschwerde hervorging, konzentrierte sich auf Behauptungen, dass Schmid als Generalsekretär des Finanzministeriums während eines Personalstreits im Freistadt-Steueramt zugunsten eines ÖVP-Kandidaten eingegriffen habe. Nach Angaben der WKStA gab es keine Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der Untersuchung, da die mutmaßlichen Handlungen nicht den Anforderungen für eine Straftat nach österreichischem Recht entsprachen.
In dem anonymen Bericht hieß es, Schmid habe einem Abteilungsleiter befohlen, einen Kandidaten, der ursprünglich für eine Stelle bevorzugt worden war, zurückzurufen, wodurch ein von der ÖVP unterstützter Bewerber Vorrang haben könne. Ein solches Vorgehen würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen Amtsmissbrauch darstellen, der formelle öffentliche Verwaltungsbefugnisse erfordert. Der WKStA Orts Ortner erklärte jedoch, dass selbst wenn ein solches Gespräch stattgefunden hätte, es das notwendige rechtliche Gewicht für eine weitere Untersuchung fehlen würde. "Es gibt keinen Rechtsgrund für weitere Klarstellungen", erklärte er und betonte, dass das behauptete Verhalten nicht die Voraussetzungen für eine Straftat erfüllt.
Dieser Fall entstand im Zuge eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen ÖVP-Klubchef August Wöginger, der wegen politischer Einmischung in Personalentscheidungen im Finanzministerium angeklagt wurde.
Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz reichte vor kurzem eine Beschwerde wegen falscher Aussagen gegen ihn ein. Dieser Fall wurde der WKStA übertragen, die sich kürzlich für die Abwicklung nicht verantwortlich erklärte. Die Generalstaatsanwaltschaft beurteilt derzeit, welche Behörde die Angelegenheit überwachen sollte. Die anonyme Beschwerde gewann Anklang, nachdem sie an die WKStA weitergeleitet wurde, was die Agentur veranlasste, eine eigene Überprüfung einzuleiten. Das Ergebnis dieser Überprüfung führte jedoch zur Einstellung der Untersuchung.
Ortner stellte klar, dass das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage bedeutete, dass alle weiteren Schritte, wie z. B. die Überprüfung, ob der angebliche Telefonanruf tatsächlich stattgefunden hat, rechtlich unzulässig gewesen wären. "Ohne die Feststellung einer Straftat kann die Ermittlung nicht rechtmäßig fortgesetzt werden", sagte er. "Die Situation unterstreicht das komplexe Zusammenspiel zwischen politischem Einfluss und rechtlicher Rechenschaftspflicht in der österreichischen öffentlichen Verwaltung". Während Schmid behauptet hat, dass seine Handlungen angemessen waren, unterstreichen die widersprüchlichen Zeugenaussagen die Herausforderungen, Fehlverhalten in Fällen mit hochrangigen Beamten nachzuweisen.
Da sich die rechtliche Landschaft weiter entwickelt, wird die Lösung dieser Angelegenheiten wahrscheinlich von weiteren Beweisen und gerichtlichen Auslegungen abhängen.
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