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Nach anonymer Anzeige: WKStA stellt Verfahren gegen Kronzeugen Schmid ein
Austria🏛️ PolitikMittevor 12 Tagen

Nach anonymer Anzeige: WKStA stellt Verfahren gegen Kronzeugen Schmid ein

Der Kronzeuge Thomas Schmid, der im Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-Klubchef August Wöginger aussagte, stand nach seiner Aussage unter verschiedenen Anzeigen. Eine anonyme Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, die im Juni bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht und später an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weitergeleitet wurde, wurde nun von der WKStA eingestellt. Laut Sprecher Martin Ortner wurde die Einstellung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium genehmigt. Der Fall entstand im Rahmen des Postenschacher-Prozesses gegen Wöginger und zwei andere Beamte, der im Mai in Linz stattfand mit drei nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen. Während Schmid in seiner Aussage betonte, dass er selbst mit kaum Freistellung prüfte, dass sich ein ehemaliger WKStA-Chef nicht aktiv verhalten hätte, sollte die Expropriation von WKVP-Agenturen nicht rechtfertigen.

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) hat offiziell eine Untersuchung gegen den ehemaligen ÖVP-Beamten Thomas Schmid wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs eingestellt. Diese Entscheidung wurde am Dienstag vom Sprecher Martin Ortner bestätigt. Die Untersuchung, die aus einer im April eingereichten anonymen Beschwerde hervorging, konzentrierte sich auf Behauptungen, dass Schmid als Generalsekretär des Finanzministeriums während eines Personalstreits im Freistadt-Steueramt zugunsten eines ÖVP-Kandidaten eingegriffen habe. Nach Angaben der WKStA gab es keine Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der Untersuchung, da die mutmaßlichen Handlungen nicht den Anforderungen für eine Straftat nach österreichischem Recht entsprachen.

In dem anonymen Bericht hieß es, Schmid habe einem Abteilungsleiter befohlen, einen Kandidaten, der ursprünglich für eine Stelle bevorzugt worden war, zurückzurufen, wodurch ein von der ÖVP unterstützter Bewerber Vorrang haben könne. Ein solches Vorgehen würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen Amtsmissbrauch darstellen, der formelle öffentliche Verwaltungsbefugnisse erfordert. Der WKStA Orts Ortner erklärte jedoch, dass selbst wenn ein solches Gespräch stattgefunden hätte, es das notwendige rechtliche Gewicht für eine weitere Untersuchung fehlen würde. "Es gibt keinen Rechtsgrund für weitere Klarstellungen", erklärte er und betonte, dass das behauptete Verhalten nicht die Voraussetzungen für eine Straftat erfüllt.

Dieser Fall entstand im Zuge eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen ÖVP-Klubchef August Wöginger, der wegen politischer Einmischung in Personalentscheidungen im Finanzministerium angeklagt wurde.

Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz reichte vor kurzem eine Beschwerde wegen falscher Aussagen gegen ihn ein. Dieser Fall wurde der WKStA übertragen, die sich kürzlich für die Abwicklung nicht verantwortlich erklärte. Die Generalstaatsanwaltschaft beurteilt derzeit, welche Behörde die Angelegenheit überwachen sollte. Die anonyme Beschwerde gewann Anklang, nachdem sie an die WKStA weitergeleitet wurde, was die Agentur veranlasste, eine eigene Überprüfung einzuleiten. Das Ergebnis dieser Überprüfung führte jedoch zur Einstellung der Untersuchung.

Ortner stellte klar, dass das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage bedeutete, dass alle weiteren Schritte, wie z. B. die Überprüfung, ob der angebliche Telefonanruf tatsächlich stattgefunden hat, rechtlich unzulässig gewesen wären. "Ohne die Feststellung einer Straftat kann die Ermittlung nicht rechtmäßig fortgesetzt werden", sagte er. "Die Situation unterstreicht das komplexe Zusammenspiel zwischen politischem Einfluss und rechtlicher Rechenschaftspflicht in der österreichischen öffentlichen Verwaltung". Während Schmid behauptet hat, dass seine Handlungen angemessen waren, unterstreichen die widersprüchlichen Zeugenaussagen die Herausforderungen, Fehlverhalten in Fällen mit hochrangigen Beamten nachzuweisen.

Da sich die rechtliche Landschaft weiter entwickelt, wird die Lösung dieser Angelegenheiten wahrscheinlich von weiteren Beweisen und gerichtlichen Auslegungen abhängen.

2 Berichte

ORF News logoORF NewsStaatlich / öffentlichMitteFaktentreue 85Objektivität 78vor 12 Tagen
Anonyme Anzeige: WKStA-Ermittlungen gegen Schmid gestoppt

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) hat das Strafverfahren gegen Thomas Schmid, der wegen Amtsmissbrauchs angeklagt wurde, eingestellt. Die Entscheidung wurde vom Sprecher Martin Ortner bestätigt, der erklärte, dass das mutmaßliche Verhalten von Schmid nicht der rechtlichen Definition des Verbrechens entsprach. Die Untersuchung basierte ausschließlich auf einem anonymen Bericht vom April im Zusammenhang mit dem Freistadt-Steueramt, der behauptete, Schmid habe im Auftrag der Volkspartei (ÖVP) während seiner Amtszeit als Generalsekretär im Finanzministerium eingegriffen. Laut Ortner würde ein solches Gespräch, selbst wenn es stattgefunden hätte, keine strafbare Handlung darstellen, da Amtsmissbrauch die Ausübung amtlicher Befugnisse erfordert, was in diesem Fall nicht der Fall war.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die offizielle Haltung der WKStA dar und betont die rechtlichen Gründe für die Einstellung der Untersuchung.

Warum Faktentreue (85): The article reports that the WKStA has closed an investigation into Thomas Schmid due to lack of legal basis. It cites the spokesperson Martin Ortner as the source and explains the reasoning based on the anonymous complaint. The information aligns with the cross-source consensus that the case was di

Warum Objektivität (78): The tone remains neutral, presenting facts from the official statement. However, there is some emphasis on the implications of the decision, such as mentioning Schmid's role as a witness and his previous testimony, which may slightly lean towards contextualizing the case rather than remaining strict

Kurier logoKurierParteinahMitteFaktentreue 82Objektivität 76vor 12 Tagen
Nach anonymer Anzeige: WKStA stellt Verfahren gegen Kronzeugen Schmid ein

Der Kronzeuge Thomas Schmid, der im Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-Klubchef August Wöginger aussagte, stand nach seiner Aussage unter verschiedenen Anzeigen. Eine anonyme Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, die im Juni bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht und später an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weitergeleitet wurde, wurde nun von der WKStA eingestellt. Laut Sprecher Martin Ortner wurde die Einstellung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium genehmigt. Der Fall entstand im Rahmen des Postenschacher-Prozesses gegen Wöginger und zwei andere Beamte, der im Mai in Linz stattfand mit drei nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen. Während Schmid in seiner Aussage betonte, dass er selbst mit kaum Freistellung prüfte, dass sich ein ehemaliger WKStA-Chef nicht aktiv verhalten hätte, sollte die Expropriation von WKVP-Agenturen nicht rechtfertigen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): In dem Artikel werden die rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf Thomas Schmid, einen Zeugen in einem Fall von politischer Korruption, in dem ehemalige ÖVP-Beamte verwickelt waren, dargestellt.

Warum Faktentreue (82): This article confirms the closure of the investigation by the WKStA and provides additional background on Schmid's role as a witness in another case. It references multiple sources including court proceedings and statements from officials. While the factual content is consistent with the first artic

Warum Objektivität (76): The article presents information in a somewhat narrative style, discussing the broader implications of the case and referencing past events. This can give the impression of a slight editorial angle, though it remains largely factual and avoids overt bias.

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