Die österreichische Post wurde vom österreichischen Verwaltungsgericht (VwGH) wegen des illegalen Handels mit personenbezogenen Daten, insbesondere mit den politischen Präferenzen von 2,2 Millionen Österreichern ohne Zustimmung, mit 13 Millionen Euro bestraft. Das Gericht entschied, dass dies eine Verarbeitung sensibler Daten nach EU-Recht darstellt. Dies ist das dritte Mal, dass das Gericht den Fall behandelt hat, der zunächst eine Geldstrafe von 18 Millionen Euro plus 1,8 Millionen Euro an Verfahrenskosten sah. Die Post bestritt das Urteil mit dem Argument, dass statistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen (Affinitätsscores) keine personenbezogenen Daten darstellen und dass sie angemessene Compliance-Maßnahmen getroffen hätten. Die VwGH wies diese Argumente zurück und bezeichnete die rechtliche Haltung der Post als "unbegründet" und bestätigte die Geldstrafe auf der Grundlage von Standards der Europäischen Union anstatt nationaler Gesetze. Die endgültige Entscheidung spiegelt den Schwerpunkt des Gerichts auf dem Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen vor Unternehmensdaten wider.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel gibt einen ausgewogenen Überblick über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Österreichischen Post und dem Verwaltungsgericht.




