In der Schweiz dürfen verheiratete Paare ab dem 1. Januar 2027 erneut einen doppelten Familiennamen tragen, so eine Entscheidung des Bundesrates. Diese Änderung ändert ein Gesetz aus dem Jahr 2013, das doppelte Namen verbietet und verlangt, dass Jungverheiratete entweder ihren individuellen Namen behalten oder einen gemeinsamen Nachnamen annehmen. Das Ziel der früheren Politik war es, die Gleichstellung zu fördern, indem die Männer dazu ermutigt wurden, den Nachnamen ihrer Frau zu nehmen, aber in der Praxis waren Frauen eher geneigt, ihren Mädchennamen aufzugeben. Nach den neuen Regeln können Paare einen Doppelnamen mit oder ohne Bindestriche wählen oder die Namen beider Partner zu einem einzigen Doppelnamen kombinieren. Ehegatten können im Amt für die Eintragung in das Staatsangehörigkeitsregister ihren Vorzug für einen doppelten Namen erklären. Kinder dürfen jedoch keine doppelten Namen haben; die Eltern müssen sich auf einen einzigen Nachnamen für alle Nachkommen einigen. Wenn ein Elternteil bereits einen doppelten Namen hat, wie zum Beispiel Rey-Bellet, kann nur einer der beiden Namen an die Kinder weitergegeben werden.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die gesetzliche Änderung neutral dar und erklärt den Hintergrund, die Umkehrung früherer Gesetze und die Auswirkungen auf Ehepaare und Kinder. Es zeigt keine offen voreingenommene Sprache, einseitige Quellen oder Vernachlässigung des Kontexts. Die Rahmenstruktur bleibt ausgewogen, da
Warum Faktentreue (95): The article accurately reflects the core facts agreed upon by the consensus: the effective date of Jan 1, 2027, the return of double surnames, the exclusion of children, and the transition regarding passports/ID cards. It provides specific details on naming options (hyphen vs. no hyphen) that align
Warum Objektivität (85): The tone is largely neutral and informative. However, the section titled 'Enfants exclus' uses slightly dramatic phrasing ('excluded') rather than neutral legal terminology like 'not applicable'. Additionally, the sentence 'But the constat is tout autre' introduces a mild editorial judgment on the f




