Das Plenum der Sektion 23 des Provinzgerichts von Madrid hat die Entscheidung des Richters Juan Carlos Peinado genehmigt, ein Geschworenenverfahren gegen Begoña Gómez, die Ehefrau von Premierminister Pedro Sánchez, einzuleiten. Der Fall, der im Jahr 2024 eröffnet wurde, beinhaltet Anklagepunkte wegen Einflussmissbrauchs und Veruntreuung öffentlicher Gelder. Das Gericht wies Anklagepunkte wegen Veruntreuung und Korruption in Geschäftsbeziehungen zurück, bestätigte jedoch, dass die beiden verbleibenden Anklagepunkte einen Geschworenenprozess rechtfertigen. Über 90% solcher Prozesse enden in einer Verurteilung. Gómez' Assistentin Cristina Álvarez wird wegen der angeblichen Veruntreuung von Universitätssoftware angeklagt, jedoch nicht wegen Einflussmissbrauchs. Das Gericht stellte klar, dass der angebliche Schaden für die Complutense Universität die Kriterien für Veruntreuung oder Missbrauch öffentlicher Vermögenswerte nicht erfüllt, da diese nur für private Eigentumsdelikte und nicht-öffentliche Beamte gelten. Das Gericht trennte auch die Untersuchung von Juan Carlos Barrabés Gómez Cónsul, der unter einem vereinfachten Reise-Verfahren bleiben wird, obwohl sie unter einer vereinfachung des Reisepasses und der Überwachung des öffentlichen Vertrages standen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Entscheidung des Gerichts ohne offensichtliche ideologische Neigung und konzentriert sich auf rechtliche Verfahren und Entscheidungen, anstatt eine parteiische Haltung einzunehmen.




