Die Verteidigung von Cristina Álvarez, Assistentin von Begoña Gómez, hat eine Beschwerde eingereicht, in der behauptet wird, dass Richter Juan Carlos Peinado die Rückgabe von Álvarez' Reisepass ohne Begründung absichtlich verzögert. Die Verteidigung behauptet, dass die Audiencia Provincial von Madrid die von Peinado gegen die drei Angeklagten verhängten Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Passbeschlagnahme, bereits aufgehoben habe. Sie argumentieren, dass diese Verzögerung eine rechtswidrige Einschränkung eines Grundrechts (Bewegungsfreiheit) ohne gültige rechtliche Gründe darstellt. Rechtsberater José María de Pablo kritisiert Peinados Entscheidung als eine Überschreitung der Befugnis, indem er behauptet, dass sie die exklusive Zuständigkeit des Letrado de Administración de Justicia verletzt. Die Verteidigung besteht darauf, dass, sobald das oberste Gericht die Vorsichtsmaßnahme aufgehoben hat, der Reisepass zurückgegeben werden sollte.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel beschreibt die Situation als Verletzung des ordnungsgemäßen Gerichtsverfahrens und der Grundrechte und betont das gesetzliche Fehlverhalten des Richters und die Dringlichkeit, die Freiheiten des Angeklagten wiederherzustellen.





