Die Schweizer Regierung hat das Flugpassagierdatengesetz eingeführt, das am 1. Februar 2027 in Kraft tritt und die systematische Auswertung von Passagierdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität ermöglicht. Das Gesetz wurde vom Bundesrat am 1. November 2026 verabschiedet und die Schweiz mit über 70 Ländern in Einklang gebracht, die bereits solche Maßnahmen anwenden. Gemäß der neuen Gesetzgebung werden Flugdaten einschließlich Namen, Kontaktinformationen, Kreditkartennummern und Gepäckdaten für alle Flüge gesammelt, die von oder nach der Schweiz starten. Sensible persönliche Daten wie religiöse Zugehörigkeit werden nicht geteilt. Die neue spezialisierte Einheit der Bundespolizei, die Passagierdatenstelle (PIU), wird diese Daten gegen Datenbanken wie Ripol und das Schengen-Informationssystem (SIS) analysieren. Der Implementierungsprozess wird in Etappen durchgeführt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Einführung des Gesetzes über Fluggastdaten als eine notwendige Sicherheitsmaßnahme, ohne offen eine fortschrittliche oder konservative Agenda zu fördern.






