Der Oberste Gerichtshof Indiens befasste sich mit der Frage, ob die Verwendung von beleidigender Sprache ein Vergehen nach den Obszönitätsgesetzen darstellt. In einem Fall, der einen Landstreit in Tamil Nadu im Jahr 2017 betrifft, stellte das Gericht klar, dass zwar beleidigende Wörter wie "Motherf***ker" und "Sohn einer Hure" verwendet wurden, sie jedoch nicht automatisch als Obszönität nach dem Strafrecht gelten. Das Gericht betonte, dass Obszönität bestimmte Kriterien erfordert, darunter Lustlosigkeit, Anklang an unermeßliches Interesse und das Potenzial, Personen zu entweihen oder zu korrumpieren.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die rechtliche Interpretation der Obszönität durch den Obersten Gerichtshof, ohne offen eine Seite zu begünstigen.




