Am 31. August 2026 entschied das indonesische Verfassungsgericht, die Artikel 240 und 241 des Rechtskodex des Landes, die Beleidigungen gegen die Regierung und staatliche Institutionen kriminalisierten, zu streichen. Die Entscheidung erfolgte knapp acht Monate nach der Verabschiedung dieser Bestimmungen. Das Gericht argumentierte, dass die Gesetze die Meinungsfreiheit verletzten, indem es den Behörden einen breiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung einer Beleidigung einräumte. Es betonte, dass staatliche Institutionen keine subjektiven Gefühle wie Stolz oder Beleidigung besitzen und damit die Rechtfertigung für die Kriminalisierung von Kritik untergraben.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel bezeichnet die Entscheidung des Gerichtshofs als Sieg für die Meinungsfreiheit und betont, dass die staatliche Autorität bei der Definition von Beleidigungen überschritten wird.




