Der Oberste Gerichtshof Indiens entschied vor kurzem gegen die Exekutivverordnung von 2021, die post-facto Umweltgenehmigungen für Entwicklungsprojekte erlaubte, und bekräftigte die Notwendigkeit einer vorherigen Umweltgenehmigung gemäß dem Umweltschutzgesetz von 1986. Das Gericht bestätigte eine Mitteilung von 2017, die begrenzte Ausnahmen für Projekte zulässt, die bereits mit dem Bau begonnen hatten, sofern sie innerhalb von sechs Monaten Anwendung fanden. Die Entscheidung von 2021 wurde jedoch als eine Exekutivrichtlinie und nicht als eine formelle Mitteilung für ungültig erklärt. Das Urteil betonte, dass Änderungen an der Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) rechtliche Verfahren und nicht Verwaltungsbefehle befolgen müssen. Projekte, die bereits unter der Mitteilung von 2017 oder der Anordnung von 2021 genehmigt wurden, bleiben unberührt, aber neue Anträge auf rückwirkende Genehmigungen sind jetzt verboten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel bietet einen ausgewogenen Überblick über das Gerichtsverfahren und enthält keine offensichtlich voreingenommenen Ausdrücke oder selektive Quellen.






