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Hessen ruft Bund an: Kartellamt hegt „erhebliche Bedenken“ gegen Tegut-Übernahme
Germany🏛️ PolitikMittevor 3 Tagen

Hessen ruft Bund an: Kartellamt hegt „erhebliche Bedenken“ gegen Tegut-Übernahme

Das Bundeskartellamt hat "erhebliche Wettbewerbsbedenken" geäußert und argumentiert, dass Edeka in bestimmten Regionen eine zu starke Marktposition erlangen und damit möglicherweise den Wettbewerb beeinträchtigen würde. Das Amt stellt fest, dass die ursprünglichen Verpflichtungen von Edeka diese Bedenken nicht vollständig angehen und eine endgültige Entscheidung von den Antworten von Edeka und Tegut abhängen wird. Das Kartellamt hat 37 regionale Märkte identifiziert, in denen erhebliche Wettbewerbsprobleme auftreten könnten, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. Tegut, das rund 300 Geschäfte in Hessen, Thüringen, Bayern und anderen Standorten betreibt, wurde 2019 von der Schweizer Kooperative Migros erworben und hatte zuvor Pläne zum Verkauf aller Geschäfte angekündigt.

Die deutsche Bundeskartellbehörde hat "erhebliche Wettbewerbsbedenken" hinsichtlich der geplanten Übernahme von rund 200 Tegut-Läden durch Edeka geäußert, wie in der vergangenen Woche vorläufige Einschätzungen ergaben. Diese Entwicklung könnte verhindern, dass Edeka so viele Tegut-Standorte erwirbt, wie ursprünglich beabsichtigt, insbesondere in Regionen, in denen die Fusion eine beherrschende Marktposition schaffen würde. Das Bundeskartellamt erklärte, dass seine erste Bewertung darauf hindeutet, dass die Fusion erhebliche Wettbewerbsprobleme auf mehreren lokalen Märkten verursachen würde, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg.

Nach der vorläufigen Beurteilung des Bundeskartellamts würde der geplante Zusammenschluss "erhebliche Wettbewerbsprobleme" auf mehreren regionalen Einzelhandelsmärkten aufwerfen. Nach Ansicht des Amtes könnte die Kombination von Edeka und Tegut die Auswahl der Verbraucher erheblich verringern und den Wettbewerb in den betroffenen Gebieten schwächen. Das Amt stellte fest, dass es derzeit prüft, ob der Zusammenschluss zu einer Verschlechterung des Wettbewerbs innerhalb der Einzugsgebiete dieser Märkte führen würde. In 37 verschiedenen regionalen Marktgebieten hat die Behörde ernsthafte Bedenken festgestellt, insbesondere in Gebieten wie Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg.

Tegut betreibt rund 300 Geschäfte in Hessen, Thüringen und Bayern, darunter Standorte in Göttingen, Stuttgart und Mainz. Seit 2019 ist Tegut Teil der Schweizer Genossenschaft Migros Zürich. Anfang des Jahres kündigte Migros Pläne an, Tegut vollständig zu verkaufen. Im Juni genehmigte das Bundeskartellbüro den Verkauf von 36 Tegut-Läden in Hessen, Thüringen und Nordbayern an die Supermarktkette Tante Enso mit Sitz in Bremen. Der aktuelle Vorschlag beinhaltet jedoch, dass Edeka einen größeren Teil des Netzwerks von Tegut erwirbt, was neue regulatorische Bedenken aufkommen lässt.

Der Leiter des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, betonte, dass die Behörde den Zusammenschluss strikt nach den Wettbewerbsrechtsrichtlinien bewerten muss. Er stellte klar, dass andere öffentliche Interessen, wie etwa Beschäftigungsfolgen, unter gesonderte Rechtsverfahren fallen.

Mansoori wies darauf hin, dass die Schließung von Geschäften in ländlichen Gebieten zu Arbeitsplatzverlusten und dem Verlust des einzigen nahe gelegenen Lieferanten für einige Einwohner führen kann. Mansoori forderte die Bundesregierung auf, eine Haltung einzunehmen und stellte fest, dass eine ministerielle Entscheidung angesichts der Bedeutung des Problems gerechtfertigt sein könnte. Nach dem vorläufigen Entwurf der Entscheidung sieht das Bundeskartellamt keine Bedenken hinsichtlich der Beschaffungsmärkte. Es kam zu dem Schluss, dass der Kaufkraftanstieg aufgrund des zusätzlichen Volumens von Tegut im Vergleich zum Gesamtmarkt vernachlässigbar ist.

Das Bundeskartellbüro muss bis zum 23. September eine endgültige Entscheidung über den Verkauf treffen.

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Frankfurter Allgemeine (FAZ) logoFrankfurter Allgemeine (FAZ)Unabhängig🔒MitteFaktentreue 85Objektivität 80vor 3 Tagen
Hessen ruft Bund an: Kartellamt hegt „erhebliche Bedenken“ gegen Tegut-Übernahme

Das Bundeskartellamt hat "erhebliche Wettbewerbsbedenken" geäußert und argumentiert, dass Edeka in bestimmten Regionen eine zu starke Marktposition erlangen und damit möglicherweise den Wettbewerb beeinträchtigen würde. Das Amt stellt fest, dass die ursprünglichen Verpflichtungen von Edeka diese Bedenken nicht vollständig angehen und eine endgültige Entscheidung von den Antworten von Edeka und Tegut abhängen wird. Das Kartellamt hat 37 regionale Märkte identifiziert, in denen erhebliche Wettbewerbsprobleme auftreten könnten, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. Tegut, das rund 300 Geschäfte in Hessen, Thüringen, Bayern und anderen Standorten betreibt, wurde 2019 von der Schweizer Kooperative Migros erworben und hatte zuvor Pläne zum Verkauf aller Geschäfte angekündigt.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Frage aus einer ausgewogenen Perspektive dar und berichtet über die Bedenken des Bundeskartellamts und die Gegenargumente des hessischen Ministers.

Warum Faktentreue (85): The article reports on the Federal Cartel Office's concerns regarding Edeka's planned acquisition of Tegut stores, citing 'erhebliche wettbewerbliche Bedenken' and specifying regions where these concerns exist. It references prior approvals for smaller acquisitions and mentions Tegut's ownership by

Warum Objektivität (80): The tone remains neutral, presenting facts about the regulatory process and the Cartel Office's stance without overt bias. However, there is slight emphasis on the potential impact on competition, which may subtly favor consumer interests over business interests.

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