Laut lokalen Medienberichten erwägt Italien, Strafen für Fußgänger einzuführen, die beim Überqueren von Straßen Smartphones verwenden. Die vorgeschlagene Maßnahme würde für Situationen gelten, die als gefährlich für den Straßenverkehr angesehen werden, mit potenziellen Strafen von bis zu 75 Euro. Diese Initiative folgt den laufenden Diskussionen im Verkehrsministerium unter der Leitung von Minister Matteo Salvini, die darauf abzielen, bestehende Beschränkungen für die Nutzung von Mobiltelefonen auf Fußgänger auszuweiten. Die neue Verordnung ist Teil einer breiteren Überarbeitung der italienischen Straßenverkehrssicherheitsgesetze. Derzeit ist die Verwendung eines Mobiltelefons während des Fahrens verboten und mit schweren Strafen verbunden.
Im Rahmen dieser Aktualisierung untersucht das Ministerium ähnliche Regeln für Fußgänger. Laut italienischen Medien schlägt der Gesetzentwurf vor, dass auch bei der Nutzung offizieller Fußgängerübergänge Geldstrafen verhängt werden könnten. Das Ministerium hat bestätigt, dass ein solcher Vorschlag existiert, obwohl er noch in Erwägung gezogen wird. es und Quattroruote haben berichtet, dass das Verkehrsministerium den neuen Gesetzesvorschlag gebilligt hat. Gemäß der geplanten Regel wäre die Verwendung von Geräten wie Smartphones, Laptops, Tablets und ähnlichen Geräten beim Überqueren von Straßen verboten. Ausnahmen erlauben die Verwendung von Freisprecheinrichtungen wie Bluetooth-Headsets, sofern Fußgänger durch beide Ohren ausreichend hören können.
Die vorgeschlagenen Änderungen spiegeln die Beschränkungen wider, die den Fahrern auferlegt werden. Während die Verwendung eines Mobiltelefons während des Fahrens streng verboten ist, bleiben Hands-Free-Optionen zulässig. Ebenso deuten die neuen Fußgängervorschriften darauf hin, dass Hands-Free-Kommunikationswerkzeuge immer noch verwendet werden könnten, sofern sie die Sicherheit nicht beeinträchtigen. Die direkte Interaktion mit dem Gerät während der Straßenkreuzung würde jedoch wahrscheinlich als Verstoß angesehen werden. Der Umsetzungsplan zeigt an, dass der aktuelle Vorschlag noch in einem frühen Stadium ist. Die Industrieverbände haben bis zum 13. September Zeit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Nach diesen Konsultationen wird das Ministerium den Text mit einer voraussichtlichen Veröffentlichung bis Mitte Oktober finalisieren.
Bis dahin bleibt der Plan Gegenstand weiterer Überprüfungen und Debatten. Die öffentliche Reaktion auf den Vorschlag war gemischt. Einige unterstützen den Schritt als notwendigen Schritt zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, insbesondere angesichts der zunehmenden Verbreitung der Smartphone-Nutzung unter Fußgängern. Andere argumentieren, dass die Durchsetzung solcher Regeln eine Herausforderung sein könnte und Fragen zur praktischen Durchsetzung aufwerfen könnte.
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