"Verzweifelte Maßnahmen": Richter weist Klage von Trump gegen die "Wall Street Journal" wegen eines Artikels über den Epstein-Fall ab
Ein Bundesrichter in Miami hat die 10 Milliarden Dollar schweren Verleumdungsklage von Donald Trump gegen die "Wall Street Journal" und Rupert Murdoch endgültig abgewiesen. Die Klage bezog sich auf einen Bericht über einen sexuell anzüglichen Brief, der dem Präsidenten in einem Geburtstagsalbum von Jeffrey Epstein zugeschrieben wurde. Richter Darrin Gayles entschied, dass Trump nicht nachweisen konnte, dass die Publikation in böswilliger Absicht gehandelt habe, und berief sich dabei auf den Rechtsstandard, der in der Rechtssache "New York Times Co. v. Sullivan" festgelegt wurde. Der Richter beschrieb die Klage als einen Versuch, Fehler in der investigativen Berichterstattung zu konstruieren, und wies darauf hin, dass die endgültige Ablehnung der Klage verhindert, dass der Fall erneut eingereicht wird. Diese Entscheidung folgt auf eine vorherige Ablehnung im April, bei der der Richter Trump die Möglichkeit gab, seine Klage zu ändern, was er im Mai auch tat. Die Entscheidung fällt inmitten wachsender Spannungen zwischen der Trump-Regierung und verschiedenen Nachrichtenorganisationen, einschließlich anhaltender Streitigkeiten mit der BBC, der AP und anderen Medien, die vom Weißen Haus ausgeschlossen wurden.
U.S. District Judge Darrin Gayles permanently dismissed President Donald Trump’s $10 billion defamation lawsuit against The Wall Street Journal and media mogul Rupert Murdoch on Saturday. The ruling, issued in the U.S. District Court for the Southern District of Florida, concluded that Trump failed to demonstrate that the newspaper published its story with “actual malice,” a legal standard required for public figures to win libel cases. By dismissing the suit with prejudice, the court barred Trump from refiling the claims in their current form, ending his legal challenge over a 2025 article detailing his ties to the late financier Jeffrey Epstein. The dispute originated on July 17, 2025, when The Wall Street Journal published a report stating that a 2003 leather-bound album, compiled for Epstein’s 50th birthday, contained a letter from Trump. The article described the item as a sexually suggestive note featuring typewritten text framed by a hand-drawn outline of a naked woman. According to the report, the letter concluded with the phrase, “Happy Birthday, and may every day be another wonderful secret.” Trump immediately denied authorship, calling the document a fake and accusing the newspaper of deliberate defamation. He filed his initial complaint the following day, seeking compensatory and punitive damages of at least $10 billion. In April, Judge Gayles dismissed the original complaint but permitted Trump to file an amended version. Trump’s legal team resubmitted the case on May 27, 2026. In his final order, Gayles stated that the amended complaint suffered from the same fatal flaws as the first, describing the effort as “grasping at straws.” The judge wrote that the allegations regarding malice were “conclusory, vague, sometimes inconsistent with the Article, and often irrelevant to whether Defendants knew or should have known that the statements in the Article were purportedly false.” Gayles further noted that the lawsuit attempted to “manufacture” flaws in the Journal’s investigative reporting. Central to the dismissal was the interpretation of “actual malice,” a concept derived from the 1964 Supreme Court decision New York Times Co. v. Sullivan. The Constitution’s First Amendment requires public figures to prove that a publisher acted with knowledge that a statement was false or with reckless disregard for the truth. Trump’s lawyers argued that the Journal acted with malice because it published the story despite Trump’s prior denials. However, Gayles rejected this argument, noting that the standard does not require publishers to ignore other findings in their investigations simply because a subject disputes a specific detail. The judge emphasized that forcing publishers to defend against such suits would chill free speech and undermine the “breathing space” necessary for robust reporting on public figures. The underlying article detailed that Ghislaine Maxwell, who is currently serving a 20-year prison sentence for sex trafficking, had collected the letters for the birthday album. The Journal reported that the book was assembled before Epstein’s first arrest in 2006 and that the friendship between Trump and Epstein had ended years before Epstein faced criminal charges. The newspaper’s attorneys argued that there is nothing inherently defamatory about sending a bawdy letter to a friend. They also pointed out that the article explicitly informed readers that Trump had decried the letter as a fake and denied writing it. Furthermore, the defense noted that a copy of the card matching the Journal’s description was later released by the Epstein estate and made public by the House Oversight Committee, suggesting the story was substantially true. During the pre-publication phase, Journal reporter Palazzolo emailed then-White House Press Secretary Karoline Leavitt to advise of the upcoming story. Leavitt contacted the reporter to assert the subject matter was false, and Trump’s legal team warned Dow Jones not to proceed. Trump also spoke directly with Murdoch, who responded that he would handle the situation. Despite these exchanges, the article was published online two days after the warning. This dismissal represents a significant setback in Trump’s ongoing legal conflicts with major news organizations. Beyond the Journal case, Trump is engaged in litigation with the BBC over a Panorama documentary that edited footage of his January 6, 2021, speech. That suit, filed in a Miami federal court, seeks $5 billion per count for defamation and violation of Florida trade practices laws. Additionally, three media outlets, including CNN, MS NOW, and Politico, are suing the administration after being banned from the White House in September. A separate judge, Timothy Kelly, granted those outlets a preliminary injunction to restore their credentials, finding the ban likely constituted unconstitutional viewpoint discrimination. In response to the dismissal, a spokesman for Trump’s legal team stated that the president would continue to pursue his “powerhouse lawsuit” against the Wall Street Journal and other defendants. The statement asserted that Trump intends to hold those who spread “Fake News” and smears accountable for their actions. Meanwhile, the legal battles surrounding the Epstein documents continue to unfold, with various agencies and committees reviewing materials that link the former president to the convicted sex offender. Epstein died by suicide in a New York jail cell in August 2019 while awaiting trial on federal sex trafficking charges.
Zu den Primärquellen (5)
Die offiziellen Quellen, auf denen die Berichterstattung beruht. Lies sie direkt, um Framing zu umgehen.
Der US-Bezirksrichter Darrin Gayles hat die Klage von Donald Trump gegen die "Wall Street Journal" wegen Verleumdung endgültig abgewiesen. Die Klage bezog sich auf einen Geburtstagsbrief, den Trump im Jahr 2003 an Jeffrey Epstein geschrieben hatte. Das Gericht entschied, dass Trump die rechtliche Anforderung von "tatsächlicher Boshaftigkeit" nicht erfüllt habe. Diese Anforderung erfordert den Nachweis, dass der Verleger wissentlich falsche Informationen veröffentlicht oder die Wahrheit grob missachtet habe. Der Artikel argumentiert, dass diese Ablehnung ein wiederkehrendes Muster in Trumps Rechtsstrategie aufzeigt und darauf hindeutet, dass seine Klagen darauf abzielen, Kritiker zu bestrafen, anstatt wirksame rechtliche Schritte einzuleiten. Er verweist auf die Präzedenzentscheidung des Obersten Gerichtshofs "New York Times v. Sullivan", um zu erklären, warum für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die wegen Verleumdung klagen, hohe Hürden bestehen. Der Artikel stellt Trumps Interpretation von "Boshaftigkeit" als persönliche Feindseligkeit der strengen rechtlichen Definition gegenüber, die sich auf den Geisteszustand des Verlegers konzentriert.
Tendenz-Einschätzung (Konservativ): Der Artikel interpretiert die juristische Niederlage als Beweis für ein "anhaltendes Muster" von "unbegründeten Klagen" und charakterisiert das Motiv als eine Form der Bestrafung von Kritikern, wobei abwertende Begriffe wie "vollständiger Misserfolg" und "grundlose Rechtsstreitigkeiten" verwendet werden.
Ein Bundesrichter hat die 10 Milliarden Dollar schwere Klage von Donald Trump gegen die Zeitung "The Wall Street Journal" und den Medienmanager Rupert Murdoch abgewiesen. Die Klage basierte auf einem Zeitungsartikel, der Trumps Verbindungen zu Jeffrey Epstein darstellte. In ihrer Entscheidung bezeichnete die Richterin die Ansprüche des Klägers als schwach und nannte sie "letzte verzweifelte Versuche". Diese Entscheidung beendet faktisch den spezifischen, öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Präsidenten und dem Nachrichtenunternehmen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Die Zusammenfassung basiert ausschließlich auf dem prozessualen Ergebnis des Gerichts und direkten Zitaten aus der richterlichen Entscheidung, ohne zusätzliche Kommentare oder Wertungen bezüglich der zugrunde liegenden Anschuldigungen.
Ein Bundesrichter hat eine Klage abgewiesen, die von US-Präsident Donald Trump gegen die Zeitung "The Wall Street Journal" und deren Muttergesellschaft eingereicht worden war. Das Gericht entschied, dass der Präsident die starken rechtlichen Schutzmaßnahmen, die der Presse durch den ersten Zusatzartikel zur Verfassung gewährt werden, nicht außer Kraft gesetzt habe. Diese Entscheidung beendet faktisch die rechtliche Auseinandersetzung bezüglich bestimmter Behauptungen, die die Zeitung in Bezug auf Jeffrey Epstein aufgestellt hatte. Das Urteil unterstreicht die hohen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um in den Vereinigten Staaten erfolgreich eine Klage gegen große Medienunternehmen wegen Verleumdung einzureichen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der vorliegende Text besteht ausschließlich aus einem sachlichen Bericht über ein gerichtliches Ergebnis, der sich auf einen einzigen Satz beschränkt und keine Adjektive, wertenden Formulierungen oder zusätzlichen Informationen enthält, die eine bestimmte Richtung oder Tendenz andeuten könnten.
Ein Bundesrichter hat die Klage des Präsidenten Donald Trump gegen die Zeitung "The Wall Street Journal" wegen Verleumdung abgewiesen. Die Klage bezog sich auf einen Artikel, der sich auf einen Brief bezog, der Trump zugeschrieben wurde und in dem es um Jeffrey Epstein ging. Richter Darrin Gayles entschied, dass Trump nicht nachweisen konnte, dass die Zeitung in böswilliger Absicht gehandelt habe, und berief sich dabei auf die hohen rechtlichen Standards, die im Fall "New York Times v. Sullivan" für Personen des öffentlichen Lebens festgelegt wurden. Die Ablehnung der Klage verhindert, dass die spezifischen Forderungen in ihrer aktuellen Form erneut vorgebracht werden. Der Artikel weist darauf hin, dass dieser Rückschlag einem weiteren Rechtsstreit folgt, den Trump gegen Medienunternehmen geführt hat, darunter eine anhängige Klage in Höhe von 10 Milliarden Dollar gegen die BBC wegen einer Bearbeitung eines Dokumentarfilms. Darüber hinaus haben drei Nachrichtenorganisationen eine separate Klage gemäß dem ersten Zusatzartikel der Verfassung eingereicht, in der sie Trumps Verbot des Zugangs zu den Weißen Haus anfechten.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Die Berichterstattung betont die "rechtliche Kampagne" des Präsidenten gegen Nachrichtenorganisationen und hebt die Ablehnung seiner Forderungen durch die Gerichte hervor, wobei Begriffe wie "Rückschlag" und "Niederlage" verwendet werden.
Ein Bundesrichter in Miami hat die 10 Milliarden Dollar schweren Verleumdungsklage von Donald Trump gegen die "Wall Street Journal" und Rupert Murdoch endgültig abgewiesen. Die Klage bezog sich auf einen Bericht über einen sexuell anzüglichen Brief, der dem Präsidenten in einem Geburtstagsalbum von Jeffrey Epstein zugeschrieben wurde. Richter Darrin Gayles entschied, dass Trump nicht nachweisen konnte, dass die Publikation in böswilliger Absicht gehandelt habe, und berief sich dabei auf den Rechtsstandard, der in der Rechtssache "New York Times Co. v. Sullivan" festgelegt wurde. Der Richter beschrieb die Klage als einen Versuch, Fehler in der investigativen Berichterstattung zu konstruieren, und wies darauf hin, dass die endgültige Ablehnung der Klage verhindert, dass der Fall erneut eingereicht wird. Diese Entscheidung folgt auf eine vorherige Ablehnung im April, bei der der Richter Trump die Möglichkeit gab, seine Klage zu ändern, was er im Mai auch tat. Die Entscheidung fällt inmitten wachsender Spannungen zwischen der Trump-Regierung und verschiedenen Nachrichtenorganisationen, einschließlich anhaltender Streitigkeiten mit der BBC, der AP und anderen Medien, die vom Weißen Haus ausgeschlossen wurden.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Die Schlagzeile verwendet das kritische Zitat des Richters, nämlich "vergebliches Bemühen", anstatt neutraler Begriffe wie "abgelehnt", und der Hauptteil stellt das Ergebnis als einen bedeutenden "Schlag" für die Regierung dar, wobei der Konflikt als parteiisch und feindselig hervorgehoben wird.
Ein Bundesrichter hat die Klage von Donald Trump gegen die "Wall Street Journal" abgewiesen, die sich auf die Veröffentlichung eines Briefes von Jeffrey Epstein bezieht. Das Gericht bezeichnete die Klage als einen Versuch, die Meinungsfreiheit einzuschränken, und nannte sie "einen verzweifelten Versuch". Diese Entscheidung bestätigt das Recht der Zeitung, Dokumente im Zusammenhang mit Epstein zu veröffentlichen, der vor seinem Tod in Gewahrsam wegen Sexualstraftaten verurteilt wurde. Das Urteil beendet dieses spezielle Kapitel des Rechtsstreits zwischen dem ehemaligen Präsidenten und dem Medienunternehmen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Die Schlagzeile verwendet ein direktes Zitat aus der Gerichtsentscheidung, anstatt eigene, wertende Formulierungen einzufügen, und bewahrt so einen neutralen Ton, trotz der politisch brisanten Natur des Themas.
Ein Bundesrichter in Florida hat die 10 Milliarden Dollar schwere Verleumdungsklage des Präsidenten Donald Trump gegen die Zeitung "The Wall Street Journal" abgewiesen. Die Klage bezog sich auf einen Artikel über eine Geburtstagskarte, die er angeblich im Jahr 2003 an Jeffrey Epstein geschickt haben soll. Richter Darrin Gayles entschied, dass die überarbeitete Klageschrift die rechtlichen Anforderungen für "vorsätzliche Falschdarstellung" nicht erfüllte, und wies darauf hin, dass dies der zweite Versuch von Trump war, diesen Anspruch geltend zu machen. Der ursprüngliche Streitpunkt war ein Bericht der "WSJ", der eine Karte beschrieb, die eine Zeichnung einer nackten Frau und eine Unterschrift enthielt, die der von Trump ähnelte, die Trump als Fälschung bezeichnete. Obwohl Trump und das Weiße Haus behaupten, dass das Dokument gefälscht sei, veröffentlichte das Nachlassvermögen von Epstein eine Kopie, die der Beschreibung entsprach, und der Ausschuss für Aufsicht des Repräsentantenhauses machte die Karte anschließend öffentlich. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beweise nicht die Behauptung stützten, dass die Zeitung den Artikel in dem Wissen veröffentlicht habe, dass er falsch sei, oder mit grober Missachtung der Wahrheit.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stützt sich ausschließlich auf Gerichtsakten und direkte Zitate beider Parteien und stellt das rechtliche Urteil sowie die widersprüchlichen Behauptungen dar, ohne dabei wertende Sprache zu verwenden oder eine der Seiten zu bevorzugen.
Ein Bundesrichter hat Donald Trumps erneut eingereichte Klage gegen die Wall Street Journal abgewiesen, in der er 10 Milliarden Dollar Schadensersatz wegen Verleumdung gefordert hatte. Das Gericht entschied, dass die spezifischen Vorwürfe nicht erneut geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung stellt eine weitere juristische Niederlage für den Präsidenten in seinen anhaltenden Streitigkeiten mit Medienorganisationen dar.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Die Formulierung "Rechtsstreitigkeiten mit der Presse" stellt die Gerichtsverfahren als einen gegnerischen Konflikt zwischen der Exekutive und dem Journalismus dar und impliziert damit institutionelle Spannungen, anstatt neutrale rechtliche Verfahren.
Ein Bundesgericht hat eine Verleumdungsklage abgewiesen, die der ehemalige Präsident Donald Trump gegen die Zeitung "The Wall Street Journal" und den Medienkonzern News Corp. eingereicht hatte. Die Klage bezog sich auf einen Artikel aus dem Jahr 2025, in dem behauptet wurde, dass Trump einen sexuell expliziten Brief für ein Geburtstagsalbum von Jeffrey Epstein verfasst habe. Der Artikel berichtete, dass Ghislaine Maxwell das Album mit Briefen verschiedener Personen zusammenstellte, darunter ein Brief, der Trump zugeschrieben wurde und eine grobe Zeichnung sowie eine handschriftliche Unterschrift enthielt. Trumps Anwaltsteam argumentierte, dass die Veröffentlichung diffamierend sei, da er öffentlich bestritten habe, den Brief verfasst zu haben, und erklärte, er sei eine Fälschung. Das Gericht wies diese Behauptungen zurück und stellte fest, dass die Berichterstattung der Zeitung auf glaubwürdigen Beweisen beruhe und die Schwelle für eine Verleumdung nicht erreiche. Die Ablehnung der Klage bedeutet, dass Trump in diesem konkreten Fall keinerlei rechtliche Möglichkeiten hat, gegen die vermeintlich falschen Berichte vorzugehen.
Tendenz-Einschätzung (Konservativ): Die Schlagzeile verwendet eine aggressive Formulierung ("Trump gegen die WSJ") und stellt das juristische Ergebnis als einen Sieg für den Politiker dar, anstatt als eine übliche gerichtliche Entscheidung. Dies spiegelt eine pro-Trump-Redaktionslinie wider, die für diesen Medienkanal typisch ist.
Ein Bundesrichter in Florida hat die Klage von Präsident Donald Trump gegen die Wall Street Journal und Rupert Murdoch abgewiesen, die sich auf Berichte über Trumps Verbindungen zu Jeffrey Epstein bezogen. Richter Darrin Gayles entschied, dass Trump die für Verleumdungsansprüche von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erforderliche "böswillige Absicht" nicht nachweisen konnte, wie sie im Präzedenzfall "New York Times v. Sullivan" festgelegt wurde. Die Abweisung mit Rechtskraft verhindert, dass die spezifische, geänderte Klage erneut eingereicht wird. Dies ist bereits der zweite Fall in diesem Jahr, in dem Gerichte solche rechtlichen Schritte blockiert haben. Der Fall drehte sich um einen Artikel, der einen Brief zitierte, der Trump zugeschrieben wurde, den er als Fälschung bezeichnete. Während das Weiße Haus erklärte, es werde weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Verantwortlichen für das zu bestrafen, was es als "Fake News" bezeichnete, befand das Gericht, dass die Vorwürfe der Böswilligkeit vage und unzureichend seien.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel verwendet eine neutrale, sachliche Sprache, wie beispielsweise "abgelehnt" und "zurückgewiesen", zitiert direkte Aussagen sowohl aus der gerichtlichen Entscheidung als auch von der Verwaltung und vermeidet wertende Adjektive oder Meinungen bezüglich des zugrunde liegenden Konflikts.
Wie jede Seite berichtete
Dasselbe Ereignis, gruppiert nach der politischen Ausrichtung der berichtenden Medien.
progressiv
Mitte
konservativ
★
Wie jede Seite berichtete
Unterstütze unabhängige, biasbewusste Nachrichten und schalte den Social-Puls, das Community-Voting und alle weiteren Unterstützer-Funktionen frei.
ObjectiveNews ist leserfinanziert und werbefrei – wir zeigen dir den Bias, statt ihn zu verstecken. Unterstütze unabhängigen Journalismus für 4 €/Monat.