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Glyphosat-Beschwerde gegen Bayer teilweise angenommen
Germany💼 Wirtschaftvor 11 Tagen

Glyphosat-Beschwerde gegen Bayer teilweise angenommen

Eine Gruppe von NGOs hat in ihrer Beschwerde gegen Bayer teilweise Erfolg gehabt und behauptet, dass das Unternehmen die OECD-Richtlinien verletzt habe, indem es seine Verantwortung in Bezug auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Soja und Glyphosat in Lateinamerika nicht wahrgenommen habe. Die Nationale Kontaktstelle im deutschen Wirtschaftsministerium akzeptierte einen Teil der Behauptung und konzentrierte sich auf Menschenrechte und Umweltbelange im Zusammenhang mit Bayer's Operationen. Sie schloss jedoch eine Vermittlung zu spezifischen Schäden oder Entschädigungen aus und erklärte, dass diese eher eine wissenschaftliche Bewertung als eine Verhandlung erfordern würden. Die NGOs verwiesen auf Gesundheitsprobleme bei Bewohnern in der Nähe von Sojaplantagen, einschließlich Atemwegserkrankungen, Krebsfälle und Geburtsfehler, die durch Urinuntersuchungen mit hohen Glyphosat-Spiegeln unterstützt wurden. Sie hoben auch die Kontroverse um Soja-Glyphosat-Forschung hervor und stellten fest, dass eine große Studie, die zu dem Schluss kam, dass es nicht zynogen war, im Dezember 2025 rückgezogen wurde.

Eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beschuldigte das deutsche Chemieunternehmen Bayer, seine Verpflichtungen in Bezug auf die Verwendung von genetisch veränderten Sojabohnen und Glyphosat in Lateinamerika nicht eingehalten zu haben. Kürzlich wurde ihre Beschwerde gegen Bayer vom deutschen Wirtschaftsministerium teilweise akzeptiert, das feststellte, dass das Unternehmen möglicherweise gegen die OECD-Richtlinien für Unternehmensverantwortung in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz verstoßen habe. Die NGOs hatten die Beschwerde im April 2024 eingereicht und forderten Entschädigung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden durch Bayer.

Einwohner, die in der Nähe von landwirtschaftlichen Plantagen in Argentinien leben, leiden unter Atemwegserkrankungen und Krebs, während in einer brasilianischen Gemeinde das Trinkwasser mit Glyphosat kontaminiert wurde. In anderen Regionen wurden indigene Gemeinschaften vertrieben und Teile des Regenwaldes wurden abgeholzt.

Die nationale Kontaktstelle des deutschen Wirtschaftsministeriums, die für die Umsetzung der OECD-Richtlinien zuständig ist, bewertete die Beschwerde. Ihre Ergebnisse zeigten, dass die Bedenken bezüglich der Sorgfaltspflicht von Bayer in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt teilweise begründet waren. Als Ergebnis schlugen sie ein Mediationsverfahren vor, bei dem die Vorwürfe gegen Bayer direkt mit dem Unternehmen erörtert werden könnten.

Die Nationale Kontaktstelle schloss jedoch Fragen zu spezifischen Schäden oder möglichen Entschädigungen aus diesem Vermittlungsprozess aus. Sie erklärte, dass die Frage, ob Bayer für spezifische Schäden haftbar gemacht werden kann, eine wissenschaftliche Frage bleibt, die nicht durch Vermittlung gelöst werden kann. Diese Schlussfolgerung wurde in ihrem Abschlussbericht dargelegt.

Die Kontroverse um die Glyphosat-Studien macht die Situation noch komplexer. Bayer verteidigte sich mit Bezugnahmen auf Entscheidungen europäischer und US-amerikanischer Regulierungsbehörden, die Glyphosat auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien genehmigten. Inzwischen dokumentierten die NGOs Fälle von Vergiftungen, Fehlgeburten und Atembeschwerden bei Bewohnern in der Nähe von Sojaplantagen in Argentinien. Urintests ergaben hohe Konzentrationen von Glyphosat. Expertenberichte, die vor Gerichten vorgelegt wurden, deuteten auf einen Zusammenhang zwischen diesen Krankheiten und Pestizidbelastung hin.

Neben den gesundheitlichen Risiken betonen die NRO die umfangreiche Abholzung der Wälder als Folge der Ausweitung des landwirtschaftlichen Modells auf der Grundlage genetisch veränderter Sojabohnen und die marktbeherrschende Marktmacht von Bayer als Saatgutproduzent und seinen Einfluss auf diese Praktiken.

Die nationale Kontaktstelle bewertete die Behauptungen als unzureichend begründet und bestätigte auf Anfragen von rbb24 Recherche die Auffassung von Bayer, dass Glyphosat von den Aufsichtsbehörden zugelassen wurde und es daher nach den geltenden Standards nicht plausibel erscheint, die von den Beschwerdeführern dargelegten Verbindungen zu akzeptieren.

Die NGOs kritisierten die Entscheidung der Nationalen Kontaktstelle, wesentliche Aspekte der Beschwerde zu ignorieren und das Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie argumentieren, dass dies jede Möglichkeit des Unternehmens untergräbt, zukünftige Konsequenzen für die Betroffenen zu mildern.

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Tagesschau (ARD) logoTagesschau (ARD)Staatlich / öffentlichLinksvor 11 Tagen
Glyphosat-Beschwerde gegen Bayer teilweise angenommen

Eine Gruppe von NGOs hat in ihrer Beschwerde gegen Bayer teilweise Erfolg gehabt und behauptet, dass das Unternehmen die OECD-Richtlinien verletzt habe, indem es seine Verantwortung in Bezug auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Soja und Glyphosat in Lateinamerika nicht wahrgenommen habe. Die Nationale Kontaktstelle im deutschen Wirtschaftsministerium akzeptierte einen Teil der Behauptung und konzentrierte sich auf Menschenrechte und Umweltbelange im Zusammenhang mit Bayer's Operationen. Sie schloss jedoch eine Vermittlung zu spezifischen Schäden oder Entschädigungen aus und erklärte, dass diese eher eine wissenschaftliche Bewertung als eine Verhandlung erfordern würden. Die NGOs verwiesen auf Gesundheitsprobleme bei Bewohnern in der Nähe von Sojaplantagen, einschließlich Atemwegserkrankungen, Krebsfälle und Geburtsfehler, die durch Urinuntersuchungen mit hohen Glyphosat-Spiegeln unterstützt wurden. Sie hoben auch die Kontroverse um Soja-Glyphosat-Forschung hervor und stellten fest, dass eine große Studie, die zu dem Schluss kam, dass es nicht zynogen war, im Dezember 2025 rückgezogen wurde.

Tendenz-Einschätzung (Links): Der Artikel befasst sich mit dem Thema unter dem Blickwinkel der Unternehmensverantwortung und der Umweltgerechtigkeit und betont die Schäden, die durch die Praktiken von Bayer verursacht werden, und zitiert die Ansprüche von Nichtregierungsorganisationen auf gesundheitliche und ökologische Schäden.

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