Deutschland hat den Internationalen Gerichtshof (ICJ) ersucht, einen von Nicaragua eingeleiteten Fall abzulehnen, in dem behauptet wird, dass Deutschland die Völkermordkonvention von 1948 durch die Lieferung von Waffen an Israel verletzt. Der Anspruch von Nicaragua folgt einem ähnlichen Fall, der von Südafrika gegen Israel eingeleitet wurde und ihm vorgeworfen wurde, Völkermord an den Palästinensern in Gaza begangen zu haben. Deutschland hat 2025 vorübergehend Waffenlieferungen an Israel eingestellt, hat sie aber seitdem wieder aufgenommen. Israel bestreitet die Völkermordvorwürfe und erklärt, dass seine Handlungen auf die Hamas abzielen, die für den Angriff auf Israel im Jahr 2023 verantwortlich ist.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Situation objektiv dar und beschreibt sowohl den Antrag Deutschlands, den Fall zurückzuweisen, als auch die Vorwürfe Nikaraguas und die Position Israels.



