Die österreichische Generalstaatsanwaltschaft kritisierte die geplante Bundesstaatsanwaltschaft mit dem Argument, dass sie zu einer "erheblichen Verschlechterung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation" führen würde. In dem Bericht werden die Bedenken hervorgehoben, dass das neue System den Schein des politischen Einflusses bei der Auswahl der Staatsanwälte und ihrer Stellvertreter, der vom Nationalrat erfolgt, nicht beseitigen, sondern verändern würde. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft auch mehrere systemische Probleme mit dem Gesetzentwurf auf, darunter die Zusammensetzung des Auswahlkomitees, die kurze sechsjährige Amtszeit für Staatsanwälte und die doppelte Rechenschaftspflicht gegenüber dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gerichtshof. Darüber hinaus gibt es europäische rechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf die umfangreichen Berichtspflichten der Bundesanwälte gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat, die mit einer unabhängigen Strafverfolgung in Konflikt geraten sein könnten.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel bezeichnet die Einrichtung der Bundesanwaltschaft als problematisch und betont die mögliche Politisierung und rechtliche Inkonsistenzen.




