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Gary Glitter plädiert auf "nicht schuldig" bei der Anklage wegen Sexualstraftaten.
Ireland🏛️ Politikvor 13 Std.

Gary Glitter plädiert auf "nicht schuldig" bei der Anklage wegen Sexualstraftaten.

Der ehemalige Popstar Gary Glitter, dessen richtiger Name Paul Gadd ist, hat sich bei acht Anklagen wegen angeblicher Sexualstraftaten gegen ein Mädchen im Alter zwischen acht und elf Jahren nicht schuldig erklärt. Die angeblichen Vorfälle ereigneten sich zwischen 1978 und 1981. Glitter, jetzt 82, erschien vor Gericht über Videolink von HMP Channing Wood am Southwark Crown Court in Großbritannien. Er bestritt alle Anklagen und erklärte "absolut nicht schuldig" zu zwei von ihnen und "nicht schuldig" zu den anderen sechs. Die Anklagen beinhalten mehrere Anklagen wegen unanständiger Übergriffe, Unanständigkeit mit einem Kind und Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen.

Gary Glitter, der ehemalige britische Popstar, der für Hits wie Rock And Roll und I'm The Leader Of The Gang bekannt ist, hat sich zu acht Anklagen wegen sexueller Straftaten gegen Minderjährige nicht schuldig erklärt. Die Anklagen reichen von 1978 bis 1981 zurück und beinhalten Vorwürfe des wiederholten Missbrauchs gegen ein Mädchen, das zu dieser Zeit zwischen acht und elf Jahre alt war.

Die Anklage beinhaltet vier Anklagepunkte wegen unanständiger Übergriffe, zwei Anklagepunkte wegen unanständiger Handlungen mit einem Kind und zwei Anklagepunkte wegen sexuellen Verkehrs mit einem Mädchen unter 13 Jahren.

Der Prozess wird drei Wochen dauern, während der Glitter in Gewahrsam bleiben wird. Die Metropolitan Police bestätigte, dass die Vorwürfe ursprünglich im Januar 2025 an die Polizei gemeldet wurden. Danach wurde Glitter im Juli 2025 im Rahmen einer laufenden Untersuchung befragt. Die Polizei hat noch keine weiteren Details zu den spezifischen Umständen der Vorwürfe oder der Identität des Opfers veröffentlicht.

Glitter wurde in den frühen 1970er Jahren international berühmt und wurde zu einer der führenden Figuren der Glam-Rock-Szene. Seine Musik, gekennzeichnet durch seinen extravaganten Stil und eingängigen Melodien, brachte ihm eine treue Fangemeinde und zahlreiche Auszeichnungen ein. Trotz seines Erfolgs geriet seine Karriere in den 1980er Jahren nach Anschuldigungen des Drogenkonsums und unregelmäßigen Verhaltens in einen Rückschlag. 1986 wurde er zu einer befristeten Haftstrafe verurteilt, nachdem er zugegeben hatte, Kokain konsumiert zu haben. Seitdem blieb er weitgehend in der Öffentlichkeit durch Auftritte, Interviews und gelegentliche Medienkommentare.

Während einige Fans seine musikalischen Beiträge weiterhin bewundern, haben andere ihre Empörung über die Vorwürfe zum Ausdruck gebracht, insbesondere angesichts des historischen Kontexts der Verbrechen.

Die Verteidigung kann die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen in Frage stellen, während die Staatsanwaltschaft überzeugende Beweise vorlegen wird, um eine Verurteilung zu sichern.

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RTÉ News logoRTÉ NewsStaatlich / öffentlichMitteFaktentreue 85Objektivität 80vor 13 Std.
Gary Glitter plädiert auf "nicht schuldig" bei der Anklage wegen Sexualstraftaten.

Der ehemalige Popstar Gary Glitter, dessen richtiger Name Paul Gadd ist, hat sich bei acht Anklagen wegen angeblicher Sexualstraftaten gegen ein Mädchen im Alter zwischen acht und elf Jahren nicht schuldig erklärt. Die angeblichen Vorfälle ereigneten sich zwischen 1978 und 1981. Glitter, jetzt 82, erschien vor Gericht über Videolink von HMP Channing Wood am Southwark Crown Court in Großbritannien. Er bestritt alle Anklagen und erklärte "absolut nicht schuldig" zu zwei von ihnen und "nicht schuldig" zu den anderen sechs. Die Anklagen beinhalten mehrere Anklagen wegen unanständiger Übergriffe, Unanständigkeit mit einem Kind und Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel berichtet über ein Gerichtsverfahren, in dem ein ehemaliger Prominenter mit schwerwiegenden Strafanzeigen konfrontiert ist.

Warum Faktentreue (85): The article reports facts based on court proceedings and official statements. It accurately states the charges, the defendant's plea, and the timeline of events. It aligns with the cross-source consensus regarding the nature of the charges and the legal process. However, it does not provide details

Warum Objektivität (80): The article presents the information in a neutral tone, focusing on the legal proceedings and the defendant's response. While it uses formal language, there is no overt bias or emotional language. However, the phrasing 'repeated sexual abuse' and 'unlawful sexual intercourse' could be seen as slight

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