Der Artikel behandelt die finanziellen Folgen der Abtrennung von Markus Hinterhäuser, der bis März Direktor des Salzburger Festivals war. Nach einem Urteil des Salzburger Verwaltungsgerichts vom 27. Juli muss der Festivalfonds die mit Hinterhäusers Abgang verbundenen Kosten offenlegen, einschließlich der Ausgaben bis zum Ende seines Vertrags am 30. September und der Kündigung seines Vertrages bis 2031. Diese Entscheidung folgte einer Anfrage eines ehemaligen Kulturmanagers nach dem neuen österreichischen Informationsfreiheitsgesetz. Das Festival hatte zuvor argumentiert, dass die Offenlegung dieser Kosten Verwirrung unter den Sponsoren verursachen und zu wirtschaftlichen Schäden führen könnte. Inzwischen beschreibt der Artikel auch eine Ausstellung am Residenzplatz mit sechs Bronzeskulpturen des Künstlers Stephan Balkenhol, die Opern- und Heldinnen in historischen Kostümen darstellen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die gesetzliche Transparenzpflicht bezüglich der Kosten der Trennung von Hinterhäuser und dem Salzburger Festival in ausgewogener Weise dar und zitiert Gerichtsurteile und die Argumente des Festivals, ohne offen eine Seite zu begünstigen.






