Ein französisches Verwaltungsgericht hat eine neue Berufung der russischen Journalistin Xenia Fedorova gegen ihre Ausweisung aus dem Land abgelehnt, wie in dieser Woche veröffentlichte Berichte zeigen. Die Entscheidung kommt, nachdem ein Tribunal in Paris einen Antrag auf Aussetzung ihrer Ausweisung mit der Begründung abgelehnt hat, dass es keine ausreichenden Gründe für Dringlichkeit gebe. Fedorova, die sich derzeit im Ausland befindet, droht eine mögliche Abschiebung nach Vorwürfen, dass sie als Kanal für von russischen Behörden inszenierte Desinformationskampagnen fungierte, die darauf abzielten, die öffentliche Ordnung in Frankreich zu destabilisieren. Die Ablehnung der jüngsten rechtlichen Herausforderung folgt auf eine frühere Berufung Anfang August, die auch vom Gericht abgelehnt wurde.
In diesem Fall wurde ein anderer Verfahrensrahmen, der als "reféré-liberté" bekannt ist, verhandelt und wurde ebenfalls wegen des Fehlens eines "extremen Notfalls", einer Voraussetzung für ein solches Verfahren, zurückgewiesen.
Das Anwaltsteam von Fedorova unter der Leitung des Rechtsanwalts Emmanuel Piwnica argumentierte während der Anhörung am Donnerstag, dass die Maßnahmen gegen seine Mandantin, einschließlich ihrer Ausweisung und dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte für sechs Monate, sowohl illegal als auch unverhältnismäßig seien. Er behauptete, es gebe keine Beweise dafür, dass ihre Anwesenheit in Frankreich eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die nationalen Interessen darstelle. Trotz dieser Argumente hielt das Gericht seine Haltung bei und erklärte, dass die für eine Suspendierung erforderliche Dringlichkeit nicht nachgewiesen werden könne. Die Anklagepunkte gegen Fedorova beruhen auf Vorwürfen, sie diene als Plattform für staatlich unterstützte Fehlinformationsbemühungen Russlands, die die Stabilität in Frankreich untergraben sollen.
Diese Ansprüche waren von zentraler Bedeutung für die rechtlichen Schritte, die gegen sie ergriffen wurden, da die Behörden behaupteten, dass ihre Aktivitäten ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellten. Das Gericht hat jedoch noch keine endgültige Entscheidung über die Gültigkeit dieser Vorwürfe getroffen, da es weiterhin einen separaten Rechtsbehelf prüft, der neben der Reféré-Suspension eingereicht wurde.
Andere argumentieren, dass ihre angebliche Rolle bei der Verbreitung von Desinformation die gegen sie ergriffenen rechtlichen Maßnahmen rechtfertigt. Der laufende Rechtsstreit unterstreicht das komplexe Zusammenspiel zwischen nationalen Sicherheitsbedenken und individuellen Rechten in der zeitgenössischen europäischen Rechtsprechung.
Nach Ansicht von Rechtsexperten hängt das Ergebnis des bevorstehenden "Recours au fond" - einer vollständig auf den Sachverhalt gestützten Berufung - stark davon ab, wie das Gericht die Art der Aktivitäten von Fedorova auslegt und ob sie die Schwelle für die Gefährdung der öffentlichen Ordnung erfüllen.
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