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Expertin für Jugendkriminalität: „Jugendstrafrecht für alle bis 21“
Germany🏛️ PolitikProgressivvor 10 Tagen

Expertin für Jugendkriminalität: „Jugendstrafrecht für alle bis 21“

Der Artikel befasst sich mit der Debatte über die Ausweitung des Jugendstrafrechts auf junge Erwachsene über die aktuelle Altersgrenze von 21 Jahren hinaus. Prof. Theresia Höynck, Expertin für Jugendrecht, argumentiert, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Personen bis zum Alter von 21 Jahren aufgrund der fortlaufenden Gehirnentwicklung bis etwa 25 gerechtfertigt ist. Sie kritisiert die Vorstellung, dass dies ein "Skandal" ist, und betont, dass junge Erwachsene sehr beeindruckbar bleiben und somit von rehabilitativen Ansätzen profitieren.

Ein deutscher Jugendrechtsexperte forderte die Ausweitung der Jugendstrafrechtbestimmungen auf alle Personen unter 21 Jahren und argumentierte, dass dieser Ansatz zur Verhinderung der Radikalisierung junger Erwachsener beitragen könnte.Professorin Theresia Höynck, eine führende Autorität im Kinder- und Jugendrecht an der Universität Kassel und Präsidentin des Deutschen Verbandes der Jugendgerichte und Jugendgerichtsassistenten (DVJJ), erklärte, dass das derzeitige System die Anwendung von Jugendstrafen auch für Personen im Alter von 18 bis 20 Jahren erlaubt, was sie für gerechtfertigt und notwendig hält.

Die Diskussion um die Erweiterung des Jugendstrafrechts kam nach dem Angriff auf die Berliner Pride-Parade durch Abdel Ballout, der später als einer der Täter identifiziert wurde.

Sie wies auf Forschungen hin, die zeigen, dass sich Teile des Gehirns, die für die Impulskontrolle und die Konsequenzziehung verantwortlich sind, bis etwa zum 25. Lebensjahr weiterentwickeln. Daher bleibt das Jugendstrafrecht ein wertvolles Werkzeug, um das Verhalten während dieser kritischen Entwicklungsphase zu beeinflussen.

Diese Ausnahmen, so erklärte sie, spiegeln die breitere gesellschaftliche Anerkennung des einzigartigen Entwicklungsstadiums junger Menschen wider. Als Antwort auf die Kritik, dass die Erlaubnis des Jugendstrafrechts für 18-Jährige ihrem Wahlrecht widerspricht, betonte Höynck, dass rechtliche Unterschiede oft aus bestimmten Gründen bestehen. Sie hob hervor, dass junge Erwachsene zwar an demokratischen Prozessen teilnehmen können, aber in Bereichen wie Sicherheit und soziale Verantwortung noch besondere Überlegungen erfordern.

Höynck entgegnete jedoch, dass der Fokus eher auf dem Reifegrad des Einzelnen als auf polizeilichen Klassifikationen liegen sollte. Sie betonte, dass Gerichte in der Regel wenig oder keine Informationen über solche Bezeichnungen haben, was sie zu ungeeigneten Kriterien für die Bestimmung des geeigneten rechtlichen Rahmens macht.

Sie stellte fest, dass solche Fälle die Wichtigkeit des Gleichgewichts zwischen den Belangen der öffentlichen Sicherheit und den rehabilitativen Zielen der Jugendjustiz unterstreichen. Im Fall von Ballout gewährte das Jugendgericht eine Bewährungsmaßnahme, die als Vorbewährung bekannt ist und nur im Rahmen des Jugendstrafrechts verfügbar ist. Diese Bestimmung erlaubt die bedingte Freilassung unter Aufsicht und bietet eine Chance auf Rehabilitation, während gleichzeitig der Schutz der Gemeinschaft gewährleistet wird.

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taz – die tageszeitung logotaz – die tageszeitungUnabhängigProgressivFaktentreue 90Objektivität 75vor 10 Tagen
Expertin für Jugendkriminalität: „Jugendstrafrecht für alle bis 21“

Der Artikel befasst sich mit der Debatte über die Ausweitung des Jugendstrafrechts auf junge Erwachsene über die aktuelle Altersgrenze von 21 Jahren hinaus. Prof. Theresia Höynck, Expertin für Jugendrecht, argumentiert, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Personen bis zum Alter von 21 Jahren aufgrund der fortlaufenden Gehirnentwicklung bis etwa 25 gerechtfertigt ist. Sie kritisiert die Vorstellung, dass dies ein "Skandal" ist, und betont, dass junge Erwachsene sehr beeindruckbar bleiben und somit von rehabilitativen Ansätzen profitieren.

Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel formuliert die Erweiterung des Jugendstrafrechts als eine notwendige Maßnahme, die auf wissenschaftlichen Forschungen über die Entwicklung des Gehirns beruht, die eine fortschrittlichere Haltung unterstützen.

Warum Faktentreue (90): The article reports on an interview with legal expert Theresia Höynck discussing the extension of youth criminal law to young adults. It accurately reflects her arguments based on brain research and the current legal framework. The discussion aligns with broader political discourse on the topic, sho

Warum Objektivität (75): The article presents the expert's views but frames them within a political context, suggesting a slight editorial tilt towards the debate rather than presenting both sides equally. Language used implies a nuanced stance but lacks full neutrality.

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