Ein weiterer UCT-Führungskrisis: 34 Beschwerden, geheime Erkenntnisse und ein VC vor Gericht Professor Mosa Moshabela, der Vize-Rektor der Universität von Kapstadt, hat den eigenen Rat der Universität vor das Westkap-Hochgericht gebracht und behauptet, dass seine Entscheidungen rechtswidrig waren. Der Streit dreht sich um eine Untersuchung von 34 Beschwerden von UCT-Mitarbeitern und Studenten über sein Verhalten.
Die Kontroverse hat sich vertieft, als der Rat eine weitere Untersuchung eines Vorfalls mit unbefugtem Eintritt in das Haus einer Akademikerin angeordnet hat. Moshabela trat im August 2024 in das Amt ein. Weniger als ein Jahr später, am 30. Juni 2025, informierte ihn Malcolm Campbell, ein UCT-Ratsmitglied, dass der Ombud der Universität, Nashira Abrahams, 21 Beschwerden von Mitarbeitern über seine Interaktionen mit ihnen erhalten hatte. Damals schlug Campbell vor, dass eine unabhängige Untersuchung notwendig sein könnte. Bis Dezember 2025 hatte der Ombud 39 "Besucher" in Bezug auf Moshabela registriert, wobei acht als geschlossen und 31 als offen markiert waren.
Diese Zahlen beziehen sich auf den Status der Angelegenheiten in den Aufzeichnungen des Ombuds, nicht darauf, ob die Vorwürfe begründet waren. Die Aufzeichnungen des Ombuds offenbaren nicht die Identität der Beschwerdeführer, obwohl sie oft Informationen über ihre Rasse, ihr Geschlecht und ihren Beschäftigungsstatus enthalten. Über 70% der Beschwerden gegen Moshabela wurden von Frauen, überwiegend Afrikanerinnen, eingereicht. Zwei Drittel der Fälle betrafen Fach-, Verwaltungs- und Unterstützungspersonal, während sechs betroffene Fakultätsmitglieder und fünf Studenten beteiligt waren. Die meisten dieser Angelegenheiten wurden unter "Evaluative Beziehungen" eingestuft, einem Begriff, der Konflikte beschreibt, in denen eine Partei über eine andere Führungs- oder Aufsichtsbehörde verfügt.
In dieser Kategorie können Anschuldigungen wie Machtmissbrauch oder Mobbing sowie Streitigkeiten über Leistungsbewertungen enthalten sein. Sechs der offenen Angelegenheiten wurden unterschiedlich kategorisiert: drei wurden als sexuelle Belästigung, zwei als kulturelle Diskriminierung und eine als geschlechtsspezifische Diskriminierung gekennzeichnet. In diesen Fällen entschied sich der Ombud dafür, keine spezifischen Details wie Rasse, Geschlecht oder Beschäftigungsstatus offenzulegen, aus Angst, dass solche Informationen Moshabela in die Lage versetzen könnten, die Beschwerdeführer zu identifizieren. Die Gerichtsdokumente geben keinen Einblick in die Art des mutmaßlichen Fehlverhaltens in diesen Fällen.
Innerhalb eines Monats meldeten sich drei weitere Beschwerdeführer, was zu einer Erweiterung des Umfangs der Untersuchung führte. Die Untersuchung sollte vertraulich durchgeführt werden, wobei die Identitäten der Beschwerdeführer geschützt waren, es sei denn, sie enthüllten sie freiwillig. Der laufende Rechtsstreit unterstreicht die Komplexität der Verwaltung interner Ermittlungen und der Aufrechterhaltung der institutionellen Integrität.
Die Situation unterstreicht die Herausforderungen, mit denen Hochschulen bei der Bewältigung von Vorwürfen des Fehlverhaltens von leitenden Angestellten konfrontiert sind, insbesondere in Umgebungen, in denen Transparenz und Rechenschaftspflicht von größter Bedeutung sind.
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