Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil zum Thema Geoblocking und seiner Rolle beim Schutz des Urheberrechts erlassen, auch wenn Nutzer versuchen, geografische Beschränkungen durch die Nutzung virtueller privater Netzwerke (VPNs) zu umgehen. Die am Donnerstag in der Rechtssache C-788/24 ergangene Entscheidung liefert Klarheit für Online-Archive, Bildungseinrichtungen und andere Einrichtungen, die sich mit digitalisiertem Kulturerbe befassen. Sie bestätigt, dass Werke, die in einem EU-Mitgliedstaat öffentlich zugänglich sind, frei online angeboten werden können, auch wenn sie in einem anderen Land nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt bleiben, sofern es eine wirksame geografische Sperre gibt, die den Zugang aus Regionen verhindert, in denen das Werk noch geschützt ist.
Nach dem Urteil gilt dies auch dann, wenn es den Nutzern gelingt, solche Blockierungen mit Tools wie VPNs zu umgehen. Der Fall dreht sich um das Tagebuch von Anne Frank, deren Schriften aufgrund unterschiedlicher Urheberrechtsschutzbestimmungen in ganz Europa Gegenstand juristischer Debatten waren.
Um dem niederländischen Urheberrecht zu entsprechen, setzten sie ein Geoblocking-System ein, um den Zugang zu Ländern zu beschränken, in denen das Werk noch geschützt war. Der Streit entstand, als der Anne Frank Fund, der in der Schweiz ansässig ist und die Urheberrechte hält, die Rechtmäßigkeit dieses Ansatzes in Frage stellte. Sie argumentierten, dass die Veröffentlichung eine illegale "öffentliche Leistung" innerhalb eingeschränkter Gebiete darstelle, da Benutzer die Geoblock mit einem VPN umgehen könnten.
Im Januar hatte der Generalanwalt Athanasios Rantos bereits dargelegt, dass das bloße Vorhandensein technischer Schlupflöcher eine öffentliche Aufführung in einem eingeschränkten Gebiet nicht automatisch illegal macht. Er betonte, dass die Einführung wirksamer technischer Maßnahmen eindeutig darauf hindeutet, dass die Absicht besteht, diese Gebiete nicht anzugreifen. Der EuGH hat diese Ansicht nun bestätigt und festgestellt, dass ein geografischer Block die geltenden technologischen Standards erfüllen muss, um als rechtsgültig angesehen zu werden, auch wenn er theoretisch von einzelnen Nutzern umgangen werden könnte.
Das Gericht hob hervor, dass moderne Geoblocking einen fairen Kompromiss zwischen der Gewährleistung des freien Zugangs für Bürger in Ländern darstellt, in denen das Werk im öffentlichen Bereich ist, und der Achtung der Interessen von Rechteinhabern in anderen Staaten. Es lehnte auch Versuche ab, die Verantwortung für die Überschreitung von Urheberrechtsgrenzen auf Verlage oder Infrastrukturanbieter zu übertragen. Das Gericht stellte klar, dass die Haftung für Fehler ausschließlich bei der Institution liegt, die das Werk online zur Verfügung stellt, wenn der Block nicht den aktuellen Technologiestandards entspricht. Der Anbieter des von den Benutzern verwendeten VPN-Dienstes ist nicht verantwortlich, es sei denn, er ermutigt oder fördert ausdrücklich die Umgehung dieser Einschränkungen.
Auf der Grundlage dieses Urteils müssen die nationalen Gerichte in den Niederlanden diese Leitlinien nun anwenden. Die Entscheidung sendet ein klares Signal an europäische Digitalisierungsprojekte und erlaubt ihnen, sich als Schutzmittel auf technisch solide Geoblocking zu verlassen. Der Fall von Anne Franks Vermächtnis wurde als Präzedenzfall für die Festlegung der strengen digitalen Grenzen innerhalb Europas angesehen. Große Streaming-Plattformen und die digitale Wirtschaft, die auf Modellen basieren, die auf territoriell begrenzten ausschließlichen Rechten basieren, werden dieses Urteil wahrscheinlich begrüßen. Eine entgegengesetzte Entscheidung hätte erhebliche Herausforderungen für ihre Geschäftsstrategien dargestellt.
Das Urteil des EuGH stärkt jedoch das Gleichgewicht zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der Ermöglichung eines breiteren Zugangs zu kulturellen Ressourcen in der gesamten EU.
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