Der Europäische Datenschutzbeirat (EDPB), früher als Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSA) bekannt, hat zwei neue Leitlinien veröffentlicht, die darauf abzielen, die Anforderungen an die Anonymisierung von Daten und das Web-Scraping bei der Schulung von generativen KI-Modellen zu klären. Die erste Leitlinie bietet einen Rahmen für die Beurteilung, ob personenbezogene Daten ausreichend anonymisiert wurden, und betont, dass diese Beurteilung aus der Perspektive des Unternehmens erfolgen muss, das die Daten verwendet. Sie beschreibt drei spezifische Kriterien, die alle erfüllt sein müssen, damit Daten als anonym eingestuft werden können. Die zweite Leitlinie befasst sich mit den Risiken, die mit dem Web-Scraping verbunden sind, insbesondere wenn es die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Wissen der betroffenen Personen beinhaltet. Der EDPB betont, dass in solchen Fällen die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) gilt und auf mögliche Verletzungen der Grundrechte hinweist.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert sachliche Informationen über die regulatorischen Entwicklungen des EDPB und konzentriert sich eher auf technische und rechtliche Standards als auf eine parteiische Haltung.
Warum diese Bewertungen (Faktentreue 85 · Objektivität 90): The article accurately reports on the EDSA's new guidelines regarding data anonymization and web-scraping, aligning with cross-source consensus. It presents the legal framework and implications without bias, maintaining a neutral tone.





