Die Berufung von Denis O'Brien gegen eine Verleumdungsschädigung in Höhe von 823.500 Euro, die zwei Rechtsanwälten, Darragh Mackin und Gavin Booth, zugesprochen wurde, wurde zurückgewiesen. Im November entschied eine High Court-Jury, dass O'Brien und sein Sprecher James Morrissey die Rechtsanwälte durch die Andeutung, dass sie in einer Pressemitteilung von 2016 für die IRA gearbeitet hätten, diffamiert hätten. Diese Aussage wurde als Reaktion auf einen Bericht über den Besitz von Medien in Irland gemacht, der von Mackin und Booth mitverfasst wurde. Die Jury klassifizierte die Diffamierung als "sehr schwerwiegend" nach den Richtlinien des Obersten Gerichtshofs und befahl O'Brien und Morrissey, jeweils 411.750 Euro an die Rechtsanwälte zu zahlen. Nach dem Urteil hat O'Briens Rechtsteam die Verleumdung vor dem Berufungsgericht angefochten und argumentiert, dass sie nicht in die Kategorie "sehr schwerwiegend" fallen sollte.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel berichtet über die Entscheidung des Gerichts, die Berufung abzuweisen, ohne eine Seite über die andere zu verurteilen oder zu betonen.





