Das italienische Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Justizministerium Anträge auf Zusammenarbeit von Den Haag unverzüglich an den Staatsanwalt des Berufungsgerichts Rom weiterleiten muss. Diese Entscheidung kommt im Zusammenhang mit dem Fall von Osama Njeem Almasri, einem ehemaligen libyschen Polizeichef, der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegsverbrechen und Folter beschuldigt wird. Almasri wurde im Januar 2025 in Italien unter einem IKS-Haftbefehl verhaftet, wurde aber innerhalb weniger Tage freigelassen, weil das Justizministerium keine gerichtliche Genehmigung für seine Inhaftierung eingeholt hatte. Der Vorfall führte zu einer politischen und rechtlichen Untersuchung der Justiz- und Innenminister sowie der Geheimdienste wegen angeblicher Behinderung. Trotz eines Antrags auf Anklage vom Ministertribunal verweigerte die Kammer die Ermächtigung, fortzufahren, was dazu führte, dass der Fall archiviert wurde.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält eine sachliche Darstellung des Urteils des Verfassungsgerichts und seiner Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Justizministeriums in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit.






