Das Bundesgericht der Schweiz entschied, dass das Parken auf einem Besucherparkplatz keine Straftat nach den Verkehrsvorschriften darstellt, wenn kein ausdrückliches "No Parking"-Zeichen vorhanden ist. In diesem Fall wurde ein Genfer Einwohner mit 40 Schweizer Franken bestraft, weil er an einem markierten Besucherplatz geparkt hatte, aber das Gericht hob die Geldstrafe auf und erklärte, dass solche Plätze im Allgemeinen als öffentliche Bereiche gelten, sofern sie nicht durch Barrieren oder andere Zugangskontrollen eingeschränkt sind. Das Urteil betont, dass Zeichen, die "Besucherparkplatz" anzeigen, das Parken dort nicht automatisch illegal machen. Die Entscheidung gilt jedoch speziell für Geldstrafen, die von der Polizei ausgestellt werden, und erstreckt sich nicht unbedingt auf private Forderungen von Sicherheitsunternehmen, die unter bestimmten Bedingungen immer noch Entschädigung beantragen können.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Rechtsprechung neutral dar und konzentriert sich auf die Auslegung der Verkehrsgesetze und die Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Durchsetzung.





