In einer Entscheidung des Bundesgerichts in der Schweiz wurde erstmals ein Beifahrer wegen Raserei verurteilt. Der Fall bezieht sich auf einen Unfall, bei dem ein Tesla mit 133 km/h durch ein Viertel fuhr. Obwohl der Fahrer für die Raserei belangt wurde, wurde schließlich der Beifahrer zur Verantwortung gezogen. Dies markiert eine wichtige Entwicklung im rechtlichen Umgang mit Fahrlustigkeit und der Rolle von Mitfahrern im Strafrecht.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Die Berichterstattung konzentriert sich auf den juristischen Aspekt des Falles und erwähnt keine politischen Haltung oder Parteien.





