Das Strafgericht Zagreb wies eine Klage einer 40-jährigen ehemaligen Journalistin und Schauspielerin gegen eine Gerichtsentscheidung zurück, die ihr verbot, sich ihrer Mutter zu nähern, sie zu belästigen oder zu stören. Das Gericht hielt diese Einschränkungen aufrecht, weil es ein Risiko bewertete, dass sie eine weitere Straftat begehen könnte. Dieses Urteil hat keinen Einfluss auf ihre laufende Berufung gegen eine frühere ungerechte Haftstrafe, die noch nicht entschieden wurde.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine ausgewogene Darstellung des Gerichtsverfahrens und der widersprüchlichen Darstellungen zwischen der Beklagten und ihrer Mutter.





