Die Europäische Kommission hat seit der Einführung eines vertraulichen Beratungsdienstes im September 2024 mehr als 960 Beschwerden im Zusammenhang mit Belästigung am Arbeitsplatz erhalten. Diese Berater können jedoch keine Untersuchungen zu Belästigungsansprüchen einleiten, die an das Ermittlungs- und Disziplinarbüro (IDOC) oder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weitergeleitet werden müssen. Die Kommission hat Schritte unternommen, um durch Schulungsprogramme das Bewusstsein für Belästigung zu schärfen, wobei 14.000 Mitarbeiter an Präsentationen zur Bekämpfung von Belästigung teilnahmen und 2.400 Manager eine obligatorische Schulung erhielten. Trotzdem erkennt die Kommission an, dass der Mangel an Ermittlungsbefugnissen für die Berater zu einer höheren Anzahl von gemeldeten Bedenken geführt hat. Während die Kommission ihr Engagement für die Schaffung eines respektvollen Arbeitsumfelds betont, befasst sich eine laufende operative Überprüfung nicht direkt mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von Belästigung.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält sachliche Informationen über die Anzahl der Beschwerden, die Rolle der Berater und das Verfahren für formelle Untersuchungen.





