Am dritten Tag des Untreue-Prozesses gegen den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache stand die Frage im Mittelpunkt: Gab es tatsächlich einen Beschluss der Wiener FPÖ, wonach die Versicherungssumme einer parteifinanzierten Lebensversicherung im Erlebensfall an Strache persönlich fließen sollte? Die Staatsanwaltschaft beharrt darauf, dass Strache sich 2014 durch eine „Vereinbarung“ selbst als Bezugsberechtigten eingesetzt hat, während die Verteidigung argumentiert, die Regelung sei innerhalb der Partei bekannt und gebilligt worden. Doch bislang konnten weder die Angeklagte noch ihre Anwälte einen Zeugen finden, der diese Behauptungen eindeutig bestätigt.
Die Verhandlungen fanden im Verhandlungssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen statt, wo die Bauarbeiten, die den Raum begleiteten, den Fokus nicht überlagerten. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Lebensversicherung Teil einer parteiinternen Absicherung für Spitzenfunktionäre war, und dass Strache durch eine „Vereinbarung“ seinen Anspruch auf die Versicherungssumme im Erlebensfall sichergestellt hatte. Die Verteidigung hingegen weist darauf hin, dass die Regelung innerhalb der Partei bekannt und akzeptiert war, was die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entkräften könnte.
Andreas Guggenberger, ehemaliger Wiener FPÖ-Geschäftsführer und aktueller Bundesrat, sagte, er habe weder Beschlüsse zur Versicherung noch eine „Vereinbarung“ zur Eintragung Straches als Begünstigten im Erlebensfall kennen gelernt. Er berichtete, dass er lediglich „en passant“ von der Existenz der Versicherung erfahren habe. Dass Strache selbst Anspruch auf die Versicherungssumme haben sollte, sei ihm erst bei seiner Einvernahme durch die Polizei bekannt geworden. Er könne zwar nicht ausschließen, dass solche Beschlüsse existierten, aber er könne sich nicht daran erinnern.
Eduard Schock, ein weiterer ehemaliger FPÖ-Politiker, berichtete, dass Straches Vorgänger Hilmar Kabas ihn vor Jahren über die Existenz einer Lebensversicherung informiert hatte. Doch über die konkrete Ausgestaltung oder gar über Beschlüsse in Parteigremien wisse er nichts. Er erinnere sich auch nicht an Diskussionen über eine Änderung der Bezugsberechtigung.
Harald Stefan und Dagmar Belakowitsch, zwei weitere langjährige Wiener FPÖ-Funktionäre, sagten, sie hätten von der umstrittenen Konstruktion erst Jahre später oder sogar erst durch Medienberichte erfahren. Diese Aussagen unterstreichen das Fehlen klarer Beweise für die Existenz von Beschlüssen, die Strache als Begünstigten im Erlebensfall einsetzen sollten.
Besonders auffällig war die Stellungnahme von Peter Fichtenbauer, einem früheren FPÖ-Politiker und Volksanwalt. In seiner Anwaltskanzlei soll jene „Vereinbarung“, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde, unterzeichnet worden sein. Fichtenbauer erklärte zunächst, sich an das Dokument kaum zu erinnern. Der Richter zeigte sich verwundert und fragte: „Manches vergisst man dann doch nicht im Leben.“ Fichtenbauer gab schließlich zu, dass seine Kanzlei lediglich Räumlichkeiten und eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt habe. Wer den Text der „Vereinbarung“ verfasst habe, könne er nicht sagen. Bei wiederholten Nachfragen verwies er auf Erinnerungslücken. Schließlich wies der Richter darauf hin, dass er sich als Zeuge wegen möglicher Selbstbelastung der Aussage entschlagen könne. Nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsbeistand machte Fichtenbauer von diesem Recht Gebrauch.
Die letzten Befragungen des Tages verliefen ruhig. Johann Gudenus, ein weiterer ehemaliger FPÖ-Politiker, gab an, keine Details zur Versicherungspolizze zu kennen. Die Verhandlung endete ohne klare Antwort auf die zentrale Frage, ob es einen Beschluss der Wiener FPÖ gab, der Strache als Begünstigten im Erlebensfall einsetzte. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, und die nächsten Tage werden zeigen, ob neue Zeugenaussagen oder Dokumente die Situation ändern können.
2 reports
Der StandardIndependentCenterFactual 95Objective 904 days ago Trial against Strache: No witness confirms life insurance decisionsThe article reports on the ongoing corruption trial against former FPÖ leader Heinz-Christian Strache, focusing on the lack of witnesses confirming key decisions regarding a life insurance policy. The prosecution claims Strache was made a beneficiary of the insurance policy through an agreement, while his defense argues the arrangement was part of internal party benefits. However, none of the witnesses interviewed during the trial could confirm such decisions or agreements. Witnesses like Andreas Guggenberger and Eduard Schock stated they were unaware of specific decisions or discussions about Strache being named a beneficiary. The article highlights the absence of concrete evidence supporting the prosecution’s claims, emphasizing the uncertainty surrounding the case.
Bias read (Center): The article presents both the prosecution's claim and the defense's argument without overtly favoring either side. It reports on the lack of confirmation from witnesses without taking a clear stance on who is more at fault. The tone remains neutral, focusing on the legal proceedings and the absence,
Why these scores (Factual 95 · Objective 90): The article accurately reports the lack of confirmed evidence regarding the insurance decisions, citing witness accounts and legal arguments from both sides. It remains neutral in tone, presenting facts without clear bias.
HeuteIndependentCenter2 days ago Geht um Lebensversicherung – Strache vor Gericht: Heute Finale im Untreue-ProzessThe article reports that Sebastian Kurz, former Austrian chancellor and leader of the People's Party (ÖVP), is set to face the final hearing in his fraud trial. The case involves allegations of misusing life insurance funds, which has been a significant legal issue for him. The trial is expected to conclude today, marking a critical moment in his ongoing legal proceedings. The focus is on the financial misconduct accusations against Kurz, which could have major implications for his political career.
Bias read (Center): The article presents the legal proceedings against Sebastian Kurz in a factual manner, focusing on the charges and the upcoming conclusion of the trial. There is no evident ideological framing or emphasis on specific political narratives beyond reporting the legal matter. The tone remains neutral,客观
★
Keep the news honest.
ObjectiveNews is reader-funded and ad-free — we show you the bias instead of hiding it. Support independent journalism for €5/month.
Become a Supporter