Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am Dienstag entschieden, dass die vier Behauptungen des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in seiner Sendung *„ZDF Magazin Royale“* vom 7. Oktober 2022 gegen den ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, unzulässig waren. Obwohl das Gericht Böhmermann und dem ZDF die Verbreitung der Äußerungen untersagte, lehnte es eine Geldentschädigung für Schönbohm ab. Der Fall, der bereits im ersten Gerichtsverfahren entschieden worden war, wurde nun bestätigt.
Böhmermann hatte Schönbohm in seiner Sendung als „Floppy, der Diskettenclown“ und „Cyberclown“ verspottet und behauptet, der ehemalige BSI-Chef habe die Cybersicherheit Deutschlands gefährdet. Er unterstellte Schönbohm eine Verbindung zu russischen Nachrichtendiensten, was zu einer politischen Affäre führte. Schönbohm wurde daraufhin von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) versetzt. Ein Disziplinarverfahren, das Schönbohm selbst initiiert hatte, zeigte, dass ihm keine dienstlichen Vergehen nachzuweisen waren. Trotzdem blieb er in seiner Position, bis er schließlich entlassen wurde.
Das OLG München urteilte, dass die Äußerungen in Böhmermanns Show „so zu verstehen“ waren, dass Schönbohm „bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“. Dies sei eine unwahre Äußerung, die Schönbohms allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Das Gericht betonte, dass auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lasse, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe. Zwar hatte das ZDF argumentiert, dass Böhmermanns Sendung „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik“ am BSI und Schönbohm geübt habe, doch dies gelang es dem Sender nicht, die Richter zu überzeugen.
Die geforderte Entschädigung von 100.000 Euro lehnte das OLG ab, da Schönbohm „seine Unterlassungsansprüche hätte frühzeitiger nach Ausstrahlung der Sendung geltend machen und damit möglicherweise seine Absetzung als Präsident des BSI verhindern können“ sollte. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass Schönbohms Anwalt in einem Interview wahrheitswidrig behauptet hatte, das ZDF habe bei einem Versuch einer außergerichtlichen Einigung angeblich durchblicken lassen, es gebe „Anknüpfungstatsachen dafür“, dass Schönbohm bewusst mit dem russischen Geheimdienst zusammengearbeitet habe, obwohl das ZDF darauf verwiesen hatte, dass man eine solche Behauptung nicht aufstelle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Schönbohm betont, dass die Bestätigung der Unwahrheit der Äußerungen zwar wichtig sei, aber die Frage nach der Verantwortung für den entstandenen Schaden noch ungeklärt bleibe. Er wird weiterhin prüfen, ob weitere Schritte nötig sind. Gleichzeitig hat Schönbohm eine Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht, in der er die Versetzung durch Nancy Faeser beantragt. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Klage jedoch abgewiesen, obwohl die Richter festgestellt haben, dass das BMI Schönbohms „Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen“ habe, doch sei es auch nicht zu einer „schwerwiegenden Verletzung“ von Schönbohms Persönlichkeitsrechten gekommen, mit der er einen Anspruch hätte begründen können.
Der Fall zeigt, wie komplex die Grenzen zwischen Satire und Verleumdung sein können. Während Böhmermanns Äußerungen als humoristisch und kritisch wahrgenommen wurden, sahen die Gerichte in ihnen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Entscheidung des OLG unterstreicht, dass selbst scheinbar harmlose oder satirische Formulierungen rechtliche Folgen haben können, wenn sie als unwahr und schädlich eingestuft werden. Für Schönbohm bleibt die Frage, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, offen.
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Frankfurter Allgemeine (FAZ)Independent🔒CenterFactual 94Objective 8817 days ago ZDF loses trial: Böhmermann-Spot: ex-BSI chief gets the right but no moneyThe ZDF lost a legal case regarding an episode of 'ZDF Magazin Royale' where comedian Jan Böhmermann accused former BSI head Arne Schönbohm of having ties to Russian intelligence services. The Munich Higher Regional Court upheld the lower court's decision, ruling that four statements made by Böhmermann and two online comments were unlawful. However, the court did not award any financial compensation to Schönbohm.
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