Das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet, dass es weiterhin täglich mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA erhält, wobei etwa die Hälfte dieser Hinweise nicht strafrechtlich relevant ist. Eine vorübergehende Ausnahme aus der EU-Datenschutzrichtlinie, die bis April 2024 galt und Internet-Diensten ermöglichte, freiwillig Inhalte zu scannen, ist nun abgelaufen. Obwohl viele befürchteten, dass dies zu einem Rückgang der Hinweise führen würde, zeigte sich, dass die Zahl der Meldungen der US-Organisation NCMEC nicht stark sank. Das BKA bestätigte, dass die Sorgen um einen Rückgang unbegründet waren, da die Zahlen weiterhin stabil blieben und keine klare Verknüpfung mit dem Wegfall der Ausnahme gefunden wurde. Großtechnologische Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap scannten weiterhin Inhalte, basierend auf anderen rechtlichen Grundlagen. Das BKA erhält Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch von anderen Quellen.
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