Eine Frau aus Zagreb stürzte im April 2022 beim Spaziergang mit ihrem Hund in ein Leitungsloch. Der Vorfall ereignete sich auf einer grasbewachsenen Oberfläche, die geschlossen erschien, aber sie schaffte es, aufgrund eines Rucksacks auf den Schultern einen Fall von zwei Metern Tiefe zu vermeiden. Sie war teilweise bis zu den Achseln mit den Beinen im Leitungsloch hängen, bis ein Passant ihr half und die Polizei rief. Die Stadt Zagreb, vertreten durch ihren Rechtsberater, bestritt die Haftung und argumentierte, dass der Bereich nicht für Fußgänger bestimmt war und dass der Besitzer des Leitungslochs Zagreb Holding war, nicht die Stadt selbst. Das Gericht entschied jedoch, dass der Bereich für jedermann zugänglich war und dass die Stadt für die sichere Aufrechterhaltung verantwortlich war. Infolgedessen wurde der Stadt die Zahlung einer Entschädigung für die körperlichen Schmerzen, Angst und Pflege der Frau in Höhe von 1,350 Euro, 1,050 Euro und 390 Euro angeordnet.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel berichtet über eine Gerichtsentscheidung über die Verantwortung einer Stadt für einen Unfall im öffentlichen Raum.




