Der offizielle Tierarzt der Behörde für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Pflanzenschutz der Republik Slowenien erließ eine Anordnung, die die Bewegung von Bienenvölker, Bienen und Bienenköniginnen zwischen Bienenhäusern innerhalb des infizierten Gebiets und in oder aus ihm verbietet. Das betroffene Gebiet umfasst mehrere Gemeinden rund um Formin, im Umkreis von drei Kilometern vom infizierten Bienenhaus. Alle Bienenhäuser in der betroffenen Region müssen klinischen Inspektionen durch das Nationale Veterinärinstitut an der Veterinärwissenschaftlichen Fakultät der Universität Maribor unterzogen werden, wobei die Inspektionen bis zum 30. Oktober 2026 abgeschlossen sein müssen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält sachliche Informationen über ein Veterinärgesundheitsproblem und die anschließenden behördlichen Regulierungsmaßnahmen.



