Eine Gleichstellungsbefürwortergruppe hat einen Fall hervorgehoben, in dem einer blinden Touristin der Zugang zu einem Restaurant in Ljubljana mit ihrem Blindenhund verweigert wurde. Der Vorfall führte zu Forderungen nach einer stärkeren Sensibilisierung der Gastgewerbeanbieter für ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach dem slowenischen Tierschutzgesetz, das den Zugang zu öffentlichen Räumen für Menschen mit Behinderungen in Begleitung von Servicehunden garantiert. Während die Touristin keine offizielle Diskriminierungsbeschwerde eingereicht hatte, versuchte sie, das Bewusstsein zu schärfen und ähnliche Vorfälle zu verhindern.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt eine ausgewogene Darstellung des Problems dar und konzentriert sich auf den rechtlichen Rahmen und die Maßnahmen, die von verschiedenen Interessengruppen, Interessengruppen, dem Tourismusverband und der Polizei ergriffen wurden.






